Bauversicherungsmakler Glossar

Beitrags- oder Prämienzahlung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 21, 2025 12:34:04 PM

Definition

Die Beitragszahlung ist die vertraglich geschuldete Zahlung des Versicherungsnehmers an den Versicherer, um den vereinbarten Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Erklärung / Hintergrund

Die Beitragszahlung ist eine Hauptpflicht des Versicherungsnehmers im Versicherungsvertrag (§ 1 VVG). Ohne sie besteht kein Anspruch auf Leistungen des Versicherers.

Wichtige Aspekte:

  • Erstprämie: Muss unmittelbar nach Vertragsabschluss gezahlt werden. Erst mit Eingang des Beitrags tritt der Versicherungsschutz in Kraft (§ 37 VVG).
  • Folgeprämien: Werden zu den vereinbarten Terminen (meist jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich) fällig.
  • Fälligkeit: Abhängig von den vereinbarten Zahlungsmodalitäten im Versicherungsschein.
  • Zahlungsverzug:
    • Bei Nichtzahlung der Erstprämie: Kein Versicherungsschutz, solange nicht gezahlt wurde.
    • Bei Verzug mit Folgeprämien: Der Versicherer kann eine Nachfrist setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen (§ 38 VVG).
  • Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift, Überweisung oder in seltenen Fällen Barzahlung.
  • Prämienanpassung: Bei Änderung der Risikodaten (z. B. Umsatzsteigerung) kann der Beitrag nachträglich angepasst werden.

Synonyme: Prämienzahlung, Versicherungsbeitrag leisten.

Abgrenzung:

  • Beitrag → die Höhe der Prämie.
  • Beitragszahlung → die tatsächliche Handlung, den Beitrag zu entrichten.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die rechtzeitige Beitragszahlung entscheidend, da ansonsten der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung gefährdet ist. Besonders kritisch:

  • Ohne rechtzeitige Zahlung der Erstprämie kann der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei bleiben.
  • Bei Zahlungsverzug mit Folgeprämien kann der Versicherer zwar nicht sofort leistungsfrei werden, wohl aber den Vertrag kündigen, sodass für künftige Projekte keine Absicherung mehr besteht.

Gerade bei größeren Schadensfällen, bei denen es um Millionenbeträge gehen kann, wäre eine fehlende Deckung wegen Zahlungsverzugs existenzbedrohend.

Praxisbeispiel

Ein Architekt vergisst die rechtzeitige Zahlung seiner Berufshaftpflichtprämie. Kurz darauf wird er wegen eines Planungsfehlers verklagt. Da die Erstprämie noch nicht gezahlt war, verweigert der Versicherer die Regulierung. Der Architekt muss den Schaden selbst tragen.

FAQ

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Erst mit rechtzeitiger Zahlung der Erstprämie, sofern der Versicherer keine vorläufige Deckung gewährt hat.

Was passiert, wenn die Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird?

Bei Erstprämie: Kein Schutz bis zur Zahlung. Bei Folgeprämien: Mahnung mit Nachfrist, danach Kündigung möglich.

Kann man Beitragszahlungen auf Raten leisten?

Ja, viele Versicherer bieten monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlungen an – häufig mit Ratenzuschlägen.

Was ist, wenn der Beitrag zu niedrig angesetzt war?

Der Versicherer darf Nachforderungen stellen, z. B. bei falschen Umsatzmeldungen.

Gibt es eine Obliegenheit zur rechtzeitigen Zahlung?

Ja. Die Beitragszahlung gehört zu den vertraglichen Obliegenheiten. Verstöße können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Verwandte Begriffe

  • [Beitragsberechnung]
  • [Begrenzung der Leistungspflicht]
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • [Obliegenheiten]
  • [Umsatzmeldung]

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