Besondere Ausschlüsse sind spezifische Risiken oder Schadenarten, die in den Versicherungsbedingungen einer Berufshaftpflicht- oder Sachversicherung ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Sie ergänzen die allgemeinen Ausschlüsse und schränken den Deckungsumfang auf besondere, versicherungstechnisch nicht tragbare Risiken ein.
Jede Versicherungspolice enthält Ausschlüsse, um das Risiko für den Versicherer kalkulierbar zu halten. Neben den allgemeinen Ausschlüssen (z. B. Vorsatz, Krieg, Kernenergie) gibt es besondere Ausschlüsse, die gezielt auf die jeweilige Berufsgruppe oder das Vertragsmodell zugeschnitten sind.
Für Architekten und Ingenieure sind diese besonders relevant, weil sie Tätigkeiten betreffen, die über das versicherte Berufsbild hinausgehen oder ein erhöhtes, kaum versicherbares Risiko darstellen.
Typische besondere Ausschlüsse in der Berufshaftpflicht für Architekten/Ingenieure:
Abgrenzung:
Synonyme: spezielle Ausschlüsse, branchenspezifische Ausschlüsse
Für Architekten und Ingenieure ist es entscheidend, die besonderen Ausschlüsse ihrer Berufshaftpflicht zu kennen. Oft zeigt sich erst im Schadenfall, dass bestimmte Ansprüche – etwa wegen Bauzeitverzögerungen oder Garantiezusagen – nicht abgedeckt sind.
Ein Büro, das vertraglich Pönalen akzeptiert oder eigenständig Bauleistungen übernimmt, läuft Gefahr, in eine nicht versicherte Haftung zu geraten. Daher sollten Ausschlüsse schon vor Vertragsunterzeichnung geprüft und ggf. durch Sondervereinbarungen oder Zusatzdeckungen abgefedert werden.
Ein Ingenieurbüro übernimmt die Planung einer Brücke. Während der Bauphase treten Verzögerungen auf, wodurch die Bauzeit um mehrere Monate überschritten wird. Der Auftraggeber macht Ansprüche wegen Mietausfällen und Vertragsstrafen geltend. Da es sich um einen besonderen Ausschluss (Termin- und Fristüberschreitung) handelt, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung den Schaden nicht. Das Büro muss den Schaden aus eigenen Mitteln tragen.
Allgemeine Ausschlüsse gelten für alle Versicherungsnehmer (z. B. Vorsatz). Besondere Ausschlüsse betreffen spezifische Risiken einer Berufsgruppe, wie Bauzeitüberschreitungen bei Architekten.
Teilweise ja – manche Versicherer bieten Sonderklauseln oder Zusatzbausteine an, etwa für verlängerte Verjährungsfristen. Viele Ausschlüsse (z. B. Vorsatz, Pönalen) bleiben aber zwingend bestehen.
Ja, reine Kostenüberschreitungen und deren Folgen gelten als wirtschaftliches Risiko des Auftraggebers und sind typischerweise ausgeschlossen.
Ja, auch Objekt- und Bauleistungsversicherungen enthalten besondere Ausschlüsse, etwa für Schäden durch Krieg, Kernenergie oder normale Abnutzung.
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