Bauversicherungsmakler Glossar

Besondere Ausschlüsse

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Sep 5, 2025 11:00:00 AM

Definition

Besondere Ausschlüsse sind spezifische Risiken oder Schadenarten, die in den Versicherungsbedingungen einer Berufshaftpflicht- oder Sachversicherung ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Sie ergänzen die allgemeinen Ausschlüsse und schränken den Deckungsumfang auf besondere, versicherungstechnisch nicht tragbare Risiken ein.

Erklärung / Hintergrund

Jede Versicherungspolice enthält Ausschlüsse, um das Risiko für den Versicherer kalkulierbar zu halten. Neben den allgemeinen Ausschlüssen (z. B. Vorsatz, Krieg, Kernenergie) gibt es besondere Ausschlüsse, die gezielt auf die jeweilige Berufsgruppe oder das Vertragsmodell zugeschnitten sind.
Für Architekten und Ingenieure sind diese besonders relevant, weil sie Tätigkeiten betreffen, die über das versicherte Berufsbild hinausgehen oder ein erhöhtes, kaum versicherbares Risiko darstellen.

Typische besondere Ausschlüsse in der Berufshaftpflicht für Architekten/Ingenieure:

  • Überschreitung von Terminen, Fristen und Kosten (Pönalen oder reine Verzugsschäden sind ausgeschlossen).
  • Eigenschäden (Schäden am eigenen Werk oder Vermögen des Versicherungsnehmers).
  • Vertraglich übernommene Haftung, soweit sie über die gesetzliche Haftung hinausgeht.
  • Sach- oder Personenschäden durch Bauausführung, wenn der Architekt gleichzeitig als Bauunternehmer auftritt.
  • Schäden durch vorsätzliches Handeln oder grobe Pflichtverletzungen, soweit sie nicht abgrenzbar sind.

Abgrenzung:

  • Allgemeine Ausschlüsse: gelten in allen Haftpflichtversicherungen, unabhängig vom Beruf (z. B. vorsätzliche Schädigung).
  • Besondere Ausschlüsse: gelten nur für bestimmte Berufsgruppen oder Risiken.
  • Nicht versicherbare Risiken: Tätigkeiten, die grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz erfasst werden können (z. B. Eigenschäden bei Bauherrentätigkeit).

Synonyme: spezielle Ausschlüsse, branchenspezifische Ausschlüsse

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist es entscheidend, die besonderen Ausschlüsse ihrer Berufshaftpflicht zu kennen. Oft zeigt sich erst im Schadenfall, dass bestimmte Ansprüche – etwa wegen Bauzeitverzögerungen oder Garantiezusagen – nicht abgedeckt sind.
Ein Büro, das vertraglich Pönalen akzeptiert oder eigenständig Bauleistungen übernimmt, läuft Gefahr, in eine nicht versicherte Haftung zu geraten. Daher sollten Ausschlüsse schon vor Vertragsunterzeichnung geprüft und ggf. durch Sondervereinbarungen oder Zusatzdeckungen abgefedert werden.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro übernimmt die Planung einer Brücke. Während der Bauphase treten Verzögerungen auf, wodurch die Bauzeit um mehrere Monate überschritten wird. Der Auftraggeber macht Ansprüche wegen Mietausfällen und Vertragsstrafen geltend. Da es sich um einen besonderen Ausschluss (Termin- und Fristüberschreitung) handelt, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung den Schaden nicht. Das Büro muss den Schaden aus eigenen Mitteln tragen.

FAQ

Was unterscheidet besondere von allgemeinen Ausschlüssen?

Allgemeine Ausschlüsse gelten für alle Versicherungsnehmer (z. B. Vorsatz). Besondere Ausschlüsse betreffen spezifische Risiken einer Berufsgruppe, wie Bauzeitüberschreitungen bei Architekten.

Kann man besondere Ausschlüsse „wegversichern“?

Teilweise ja – manche Versicherer bieten Sonderklauseln oder Zusatzbausteine an, etwa für verlängerte Verjährungsfristen. Viele Ausschlüsse (z. B. Vorsatz, Pönalen) bleiben aber zwingend bestehen.

Sind Kostenüberschreitungen immer ausgeschlossen?

Ja, reine Kostenüberschreitungen und deren Folgen gelten als wirtschaftliches Risiko des Auftraggebers und sind typischerweise ausgeschlossen.

Gelten besondere Ausschlüsse auch in der Objektversicherung?

Ja, auch Objekt- und Bauleistungsversicherungen enthalten besondere Ausschlüsse, etwa für Schäden durch Krieg, Kernenergie oder normale Abnutzung.

Verwandte Begriffe

  • Pönale
  • Vertragshaftung
  • Eigenschaden
  • Versicherungsschutz
  • Haftung

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