Der Deckungsumfang beschreibt die inhaltliche Reichweite des Versicherungsschutzes: welche Tätigkeiten, Risiken und Schadenarten erfasst sind — und was ausdrücklich ausgeschlossen bleibt.
Während die Deckungssumme die Höhe bestimmt, entscheidet der Deckungsumfang darüber, ob ein Anspruch überhaupt erfasst ist. Für die Beurteilung einer Police ist er die wichtigere Größe: Eine Lücke im Umfang lässt sich durch keine noch so hohe Summe ausgleichen.
Woraus er sich ergibt
Nicht aus einer einzelnen Klausel, sondern aus dem Zusammenspiel mehrerer Ebenen: den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen sowie der im Versicherungsschein konkret benannten versicherten Tätigkeit.
Typische Bestandteile bei Planungsbüros
Abgrenzung
Synonyme: Leistungsumfang, Versicherungsumfang.
Der Deckungsumfang ist die Stelle, an der Lücken in Planungsbüros am häufigsten entstehen — und zwar nicht durch Nachlässigkeit, sondern durch Wachstum. Geschäftsfelder entwickeln sich organisch: Aus der Objektplanung wird zusätzlich Energieberatung, aus der Bauleitung wird Projektsteuerung, aus der Fachplanung wird BIM-Koordination. Der Versicherungsschein bleibt derweil auf dem Stand des Vertragsabschlusses.
Drei Punkte, die sich daraus ergeben:
Ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung eine bestimmte Tätigkeit erfasst, ergibt sich aus dem konkreten Bedingungswerk und der vereinbarten Risikobeschreibung.
Ein Ingenieurbüro übernimmt neben der Tragwerksplanung erstmals auch die Projektsteuerung. Der Auftraggeber verlangt den Nachweis, dass diese Tätigkeit vom Versicherungsschutz erfasst ist.
Enthält der Vertrag eine abschließende Aufzählung ohne Projektsteuerung, besteht für diesen Leistungsteil kein Schutz — unabhängig von der Höhe der Deckungssumme. Wird die Tätigkeit vor Auftragsbeginn gemeldet und in den Vertrag aufgenommen, ist die Lücke geschlossen. Meldet das Büro sie erst nach einem Schaden, lässt sich der Versicherungsschutz für diesen Fall in aller Regel nicht mehr herstellen.
Durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen sowie die im Versicherungsschein genannte versicherte Tätigkeit.
Nein. Er unterscheidet sich erheblich und muss zum Tätigkeitsprofil des Büros passen. Ein Vergleich allein über Prämie und Summe greift deshalb zu kurz.
Ja, etwa durch Aufnahme zusätzlicher Tätigkeiten, Einschluss von Auslandsrisiken oder verlängerte Nachhaftung. Ob und zu welchen Bedingungen, hängt vom Anbieter ab.
In der Regel nicht. Dafür ist eine eigene Cyberversicherung erforderlich; die Berufshaftpflicht deckt Planungs- und Überwachungsfehler, nicht IT-Vorfälle.
Weil sie sicherstellen wollen, dass ein Schaden aus der beauftragten Leistung tatsächlich versichert ist. Bei öffentlichen Aufträgen ist der Nachweis regelmäßig Vergabevoraussetzung.