Bauversicherungsmakler Glossar

Deckungsumfang

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 22, 2025 2:27:54 PM

Definition

Der Deckungsumfang beschreibt die inhaltliche Reichweite des Versicherungsschutzes. Er legt fest, welche Risiken, Schäden und Leistungen durch eine Versicherungspolice abgedeckt sind – und ebenso, welche ausgeschlossen bleiben.

Erklärung / Hintergrund

Der Deckungsumfang ist das zentrale Kriterium, um den Wert einer Versicherungspolice zu beurteilen. Während die Deckungssumme die Höhe der Absicherung bestimmt, definiert der Deckungsumfang die Art und den Inhalt des Schutzes.

Typische Inhalte des Deckungsumfangs in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure:

  • Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
  • Absicherung von Planungs- und Überwachungsfehlern,
  • Einschluss von Beratungsleistungen und gutachterlicher Tätigkeit,
  • Mitversicherung von Tätigkeiten wie BIM, Projektsteuerung oder SiGeKo,
  • ggf. Auslandsschäden, sofern in den BBR (Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen) vorgesehen.

Abgrenzung:

  • Deckungsumfang → beschreibt, was versichert ist.
  • Deckungssumme → beschreibt, wie viel der Versicherer maximal zahlt.
  • Ausschlüsse → definieren, was ausdrücklich nicht versichert ist (z. B. Vorsatz, Vertragsstrafen).

Synonyme: Versicherungsumfang, Leistungsumfang, Scope of Cover.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist der Deckungsumfang entscheidend, um Haftungsrisiken realistisch abzusichern:

  • Lücken im Deckungsumfang können existenzgefährdend sein (z. B. wenn BIM-Leistungen nicht eingeschlossen sind).
  • Auftraggeber achten zunehmend auf detaillierte Versicherungsbestätigungen, in denen Deckungsumfang und Summen genannt werden.
  • Der Deckungsumfang bestimmt auch, ob Nebentätigkeiten wie Generalplanung, SiGeKo oder Projektsteuerung mitversichert sind.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur übernimmt neben der Tragwerksplanung auch die Projektsteuerung. Sein Auftraggeber verlangt den Nachweis, dass diese Tätigkeit im Deckungsumfang seiner Berufshaftpflichtversicherung enthalten ist. Der Versicherer bestätigt dies über eine individuelle Versicherungsbestätigung – ohne diese Erweiterung würde der Ingenieur für Schäden aus der Projektsteuerung persönlich haften.

FAQ

Wodurch wird der Deckungsumfang bestimmt?

Durch die Versicherungsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR).

Ist der Deckungsumfang bei allen Berufshaftpflichtversicherungen gleich?

Nein. Er unterscheidet sich stark zwischen den Versicherern und muss auf die Tätigkeit des Büros abgestimmt werden.

Kann man den Deckungsumfang erweitern?

Ja, z. B. durch Einschluss zusätzlicher Tätigkeiten, Auslandsschäden oder erhöhte Nachhaftungszeiten.

Deckt der Deckungsumfang auch Cyber-Risiken ab?

Nur wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind. In der Regel ist dafür eine separate Cyberversicherung erforderlich.

Prüfen Auftraggeber den Deckungsumfang?

Ja, gerade bei öffentlichen Aufträgen oder Großprojekten ist der Nachweis des Deckungsumfangs in Form einer Versicherungsbestätigung Pflicht.

Verwandte Begriffe

  • Deckung
  • Deckungssumme
  • Ausschlüsse
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • [Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR)]

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