Der Deckungsumfang beschreibt die inhaltliche Reichweite des Versicherungsschutzes. Er legt fest, welche Risiken, Schäden und Leistungen durch eine Versicherungspolice abgedeckt sind – und ebenso, welche ausgeschlossen bleiben.
Der Deckungsumfang ist das zentrale Kriterium, um den Wert einer Versicherungspolice zu beurteilen. Während die Deckungssumme die Höhe der Absicherung bestimmt, definiert der Deckungsumfang die Art und den Inhalt des Schutzes.
Typische Inhalte des Deckungsumfangs in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure:
Abgrenzung:
Synonyme: Versicherungsumfang, Leistungsumfang, Scope of Cover.
Für Architekten und Ingenieure ist der Deckungsumfang entscheidend, um Haftungsrisiken realistisch abzusichern:
Ein Ingenieur übernimmt neben der Tragwerksplanung auch die Projektsteuerung. Sein Auftraggeber verlangt den Nachweis, dass diese Tätigkeit im Deckungsumfang seiner Berufshaftpflichtversicherung enthalten ist. Der Versicherer bestätigt dies über eine individuelle Versicherungsbestätigung – ohne diese Erweiterung würde der Ingenieur für Schäden aus der Projektsteuerung persönlich haften.
Durch die Versicherungsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR).
Nein. Er unterscheidet sich stark zwischen den Versicherern und muss auf die Tätigkeit des Büros abgestimmt werden.
Ja, z. B. durch Einschluss zusätzlicher Tätigkeiten, Auslandsschäden oder erhöhte Nachhaftungszeiten.
Nur wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind. In der Regel ist dafür eine separate Cyberversicherung erforderlich.
Ja, gerade bei öffentlichen Aufträgen oder Großprojekten ist der Nachweis des Deckungsumfangs in Form einer Versicherungsbestätigung Pflicht.
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