Bauversicherungsmakler Glossar

Dienstvertrag

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 22, 2025 3:12:38 PM

Definition

Ein Dienstvertrag ist ein Vertrag nach § 611 BGB, bei dem sich der Dienstverpflichtete zur Leistung von Diensten verpflichtet, ohne einen bestimmten Erfolg schulden zu müssen.

Erklärung / Hintergrund

Der Dienstvertrag ist ein zentrales Vertragsmodell im deutschen Zivilrecht und unterscheidet sich maßgeblich vom [Werkvertrag], bei dem ein konkreter Erfolg geschuldet wird.

Merkmale des Dienstvertrags:

  • Verpflichtung zur Tätigkeit, nicht zum Erfolg.
  • Typische Beispiele: Arbeitsvertrag, Beratungsvertrag, Mandat eines Rechtsanwalts.
  • Kündigungsmöglichkeiten sind großzügiger als bei Werkverträgen.
  • Vergütungspflicht ergibt sich regelmäßig aus § 612 BGB (übliche Vergütung).

Abgrenzung zum Architekten- und Ingenieurrecht:

  • Der klassische Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag (§ 650p BGB), da ein bestimmter Planungserfolg geschuldet wird.
  • Dienstvertragliche Elemente können aber enthalten sein, etwa bei Beratungs- oder Gutachterleistungen, die keinen konkreten Erfolg garantieren, sondern nur eine Tätigkeit.

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 611–630 BGB.
  • Wichtige Unterscheidung zum Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB).

Synonyme: Tätigkeitsvertrag, Arbeitsvertrag (als Unterform).

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure spielt der Dienstvertrag vor allem in Randbereichen der Tätigkeit eine Rolle:

  • Bei reinen Beratungsverträgen, bei denen kein Bauwerk oder keine konkrete Planung geschuldet wird.
  • Bei Gutachtertätigkeiten, deren Ergebnis zwar sorgfältig, aber nicht erfolgreich im Sinne eines Werkvertrags sein muss.
  • Versicherungsrelevant: Ob Dienst- oder Werkvertrag vorliegt, beeinflusst die Haftungsgrundlage – Fehler in Beratungs- oder Gutachtertätigkeiten können dennoch Ansprüche auslösen, die über die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur wird von einem Bauherrn gebeten, die geplante Statik eines anderen Büros im Hinblick auf Plausibilität zu prüfen. Er erstellt lediglich ein Gutachten, ohne für die endgültige Tragfähigkeit einzustehen. Der Vertrag basiert damit auf einem Dienstvertrag, da keine bestimmte bauliche Funktion geschuldet ist.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag?

  • Dienstvertrag: Tätigkeit geschuldet, kein Erfolg.
  • Werkvertrag: konkreter Erfolg geschuldet (z. B. Bauplanung).

Kann ein Architektenvertrag auch dienstvertragliche Elemente enthalten?

Ja, etwa bei Beratungs- oder Kontrollleistungen. Der Schwerpunkt liegt aber fast immer auf dem Werkvertragsrecht.

Ist der Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag?

Ja, er gilt als besondere Form des Dienstvertrags.

Welche Haftung gilt im Dienstvertrag?

Grundsätzlich Schadensersatz bei Pflichtverletzungen (§ 280 BGB).

Ist die Vergütung im Dienstvertrag erfolgsabhängig?

Nein, sie ist für die Tätigkeit geschuldet, unabhängig vom Eintritt eines Erfolges.

Verwandte Begriffe

  • [Werkvertrag]
  • [Architektenvertrag]
  • [Gutachtertätigkeit]
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • BGB

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