Die Deutsche Industrienorm (DIN) ist eine technische Norm, die vom Deutschen Institut für Normung e. V. erarbeitet wird und verbindliche Anforderungen an Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen festlegt, um Qualität, Sicherheit und Kompatibilität sicherzustellen.
Die DIN-Normen wurden erstmals 1917 eingeführt, um Standards für die Industrie zu schaffen. Heute decken sie nahezu alle Bereiche von Technik, Bauwesen, Dienstleistungen und Verfahren ab.
Merkmale:
Bedeutung im Bau- und Architektenwesen:
Abgrenzung:
Synonyme: DIN-Norm, DIN-Standard.
Für Architekten und Ingenieure haben DIN-Normen eine doppelte Bedeutung:
Ein Architekt plant eine Wohnung mit unzureichendem Schallschutz, weil er die DIN 4109 nicht beachtet. Nach dem Einzug klagen die Bewohner über Lärmbelästigung. Da gegen eine DIN-Norm verstoßen wurde, liegt ein Mangel vor. Der Bauherr hat Anspruch auf Nachbesserung bzw. Schadensersatz.
Nein, sie sind grundsätzlich freiwillig. Werden sie jedoch in Gesetzen, Verordnungen oder Verträgen genannt, sind sie verbindlich.
Oft ja, aber nicht zwingend. Manche Normen sind umstritten oder veraltet. Entscheidend ist die Fachpraxis.
Er muss die für seine Tätigkeit relevanten Normen kennen und anwenden. Bei Spezialgebieten kann er auf Fachplaner zurückgreifen.
Dies kann einen Mangel begründen und zu Schadensersatzansprüchen führen.
Nein, mit Veröffentlichung einer neuen Version verliert die alte in der Regel ihre Gültigkeit – es sei denn, vertraglich wurde ausdrücklich die alte Norm vereinbart.
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