Die EnEV (Energieeinsparverordnung) war eine deutsche Rechtsverordnung, die bis Oktober 2020 verbindliche Anforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden regelte. Sie konkretisierte die Vorgaben des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Die EnEV trat erstmals im Jahr 2002 in Kraft und bündelte die zuvor geltende Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV). Sie legte fest, welche Anforderungen Neubauten und bestehende Gebäude bei Sanierungen erfüllen mussten – insbesondere hinsichtlich Wärmedämmung, Heizungsanlagen und Gesamtenergiebedarf.
Die EnEV hatte dabei das Ziel, den Energieverbrauch im Gebäudesektor schrittweise zu reduzieren und so sowohl den Klimaschutz zu fördern als auch Bauherren vor langfristig steigenden Energiekosten zu schützen. Architekten, Ingenieure und Bauherren mussten für Neubauten oder größere Umbauten Nachweise erbringen, dass die geltenden Energiegrenzwerte eingehalten wurden.
Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 wurde die EnEV zusammen mit dem EnEG und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) aufgehoben. Das GEG führt nun alle Anforderungen in einem einheitlichen Gesetz zusammen.
Synonyme bzw. eng verwandte Begriffe:
Für Architekten und Ingenieure war die EnEV lange Zeit ein fester Bestandteil der Planung und Bauüberwachung. Bauanträge mussten EnEV-konforme Nachweise enthalten, und Verstöße konnten zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Auch Energieausweise, die heute noch für Bestandsgebäude verpflichtend sind, gehen auf die EnEV zurück.
Obwohl die EnEV heute nicht mehr gilt, ist sie in der Praxis weiterhin relevant: Viele Bauprojekte, die vor 2020 geplant oder genehmigt wurden, basieren auf ihren Vorgaben. Bei Gutachten, Sanierungen oder Rechtsstreitigkeiten über ältere Gebäude müssen Architekten und Ingenieure daher nach wie vor Kenntnisse der EnEV haben.
Ein Ingenieur plante 2018 eine Büroimmobilie. Im Rahmen des Bauantrags musste er einen EnEV-Nachweis einreichen, der bestätigte, dass die berechnete Gesamtenergieeffizienz den Anforderungen entsprach. Nach der Bauabnahme stellte sich heraus, dass durch fehlerhafte Berechnungen der Heizlast der tatsächliche Energiebedarf höher lag. Der Bauherr berief sich auf die EnEV-Vorgaben und machte Ansprüche geltend – ein klassisches Haftungsrisiko für Planer.
Nein. Seit dem 1. November 2020 wurde sie durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Sie konkretisierte die Vorgaben des EnEG und legte fest, wie energieeffizient Neubauten und Sanierungen sein mussten.
Die EnEV war eine Verordnung mit Fokus auf energetische Standards, während das GEG ein Gesetz ist, das EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammenführt und teilweise verschärfte Vorgaben enthält.
Bei älteren Bauprojekten oder bei der Erstellung von Gutachten zu Bestandsgebäuden gelten oft noch die damals gültigen EnEV-Regeln.
👉 Energiestandards wie die EnEV prägen bis heute Haftungsfragen bei Bestandsgebäuden und Sanierungen. Wenn Du wissen möchtest, wie Du Dein Büro gegen daraus entstehende Risiken optimal absicherst, beraten wir Dich gerne.