Bauversicherungsmakler Glossar

Entwurfsplanung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Sep 5, 2025 12:35:22 PM

Definition

Die Entwurfsplanung ist eine zentrale Leistungsphase der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), in der die vom Architekten erarbeitete Vorplanung konkretisiert und zu einem durchdachten Gesamtentwurf weiterentwickelt wird. Sie umfasst zeichnerische, technische und wirtschaftliche Darstellungen des Projekts und dient als verbindliche Grundlage für weitere Planungsschritte und die Genehmigung.

Erklärung / Hintergrund

Die Entwurfsplanung ist in § 34 HOAI als Leistungsphase 3 verankert und folgt auf die Vorplanung (LP 2). In diesem Schritt wird das Projekt in seiner Gestalt, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit ausgearbeitet. Typische Inhalte sind:

  • zeichnerische Darstellung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten),
  • Integration der Fachplanungen (Statik, Haustechnik),
  • Kostenberechnung nach DIN 276,
  • Abstimmung mit Behörden und Fachingenieuren,
  • Präsentation und Besprechung mit dem Bauherrn.

Der Entwurf soll die wesentlichen Qualitäten des Bauvorhabens sichtbar machen und sicherstellen, dass es den funktionalen, gestalterischen und rechtlichen Anforderungen entspricht.

Abgrenzung:

  • Vorplanung (LP 2): erste Lösungsvorschläge und Machbarkeitsstudien.
  • Entwurfsplanung (LP 3): detaillierter, prüfbarer Entwurf mit Kostenberechnung.
  • Genehmigungsplanung (LP 4): Erarbeitung der Bauvorlagen für die Baugenehmigung.

Synonyme: Entwurfsphase, HOAI-Leistungsphase 3

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Entwurfsplanung von hoher Bedeutung, da hier die Weichen für die spätere Umsetzung gestellt werden. Fehler in dieser Phase – etwa unklare Raumprogramme, mangelhafte Abstimmungen oder unvollständige Kostenermittlungen – können später zu teuren Nachträgen, Bauverzögerungen oder sogar zu Haftungsfällen führen.
In der Berufshaftpflicht sind Schäden durch Planungsfehler grundsätzlich gedeckt, solange es sich um Drittschäden handelt. Kosten für die eigene Nachbesserung des Entwurfs sind dagegen Eigenschäden und nicht versichert.

Praxisbeispiel

Ein Architekt erstellt die Entwurfsplanung für ein Wohnhaus. Er berücksichtigt jedoch nicht die Vorgaben des Bebauungsplans zur Dachform. Erst in der Genehmigungsplanung fällt der Fehler auf. Die Pläne müssen überarbeitet werden, wodurch zusätzliche Kosten und Verzögerungen entstehen. Während die eigenen Mehrarbeiten nicht gedeckt sind, könnten Schadenersatzansprüche des Bauherrn – etwa für Mietausfälle – durch die Berufshaftpflichtversicherung übernommen werden.

FAQ

Welche Inhalte umfasst die Entwurfsplanung konkret?

Sie beinhaltet die zeichnerische Durcharbeitung des Projekts, die Integration aller Fachplanungen sowie eine Kostenberechnung nach DIN 276.

Ist die Entwurfsplanung rechtlich bindend?

Sie dient als verbindliche Grundlage für die weiteren Planungsphasen, stellt aber noch keine Genehmigungs- oder Ausführungsunterlagen dar.

Welche Rolle spielt die Entwurfsplanung für die Kostenkontrolle?

Die Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung ist ein zentrales Instrument für die Kostensteuerung. Sie bildet die Basis für den Abgleich mit späteren Ausschreibungs- und Baukosten.

Kann die Entwurfsplanung haftungsrelevant sein?

Ja. Fehler in dieser Phase können zu Planungs- und Folgeschäden führen, für die Architekten und Ingenieure haften.

Verwandte Begriffe

  • Vorplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • HOAI
  • Leistungsphasen

👉 Wenn Du wissen möchtest, wie Du Deine Entwurfsplanung haftungssicher dokumentierst und welche Versicherungslösungen Dich absichern, beraten wir Dich gerne.