Ein Erfüllungsfolgeschaden ist ein Vermögensschaden, der dadurch entsteht, dass eine vertraglich geschuldete Leistung mangelhaft erbracht wird und sich der Mangel beim Auftraggeber in weiteren Nachteilen niederschlägt.
Im Unterschied zum Erfüllungsschaden, der die Nachbesserung selbst betrifft, umfasst der Erfüllungsfolgeschaden die Folgewirkungen der mangelhaften Leistung.
Typische Merkmale:
Abgrenzung:
Synonyme: Folgeschaden, Mangelfolgeschaden.
Für Architekten und Ingenieure ist die Unterscheidung zentral: Während sie für Erfüllungsschäden immer selbst aufkommen müssen, können Erfüllungsfolgeschäden häufig über die Berufshaftpflichtversicherung reguliert werden.
Das Risiko liegt darin, dass Auftraggeber beides geltend machen – etwa die Kosten der Nachbesserung und zusätzlich den Verdienstausfall durch verspätete Nutzung des Gebäudes. Ohne korrekte Deckung drohen schnell existenzgefährdende Forderungen.
Ein Ingenieur plant die Heizungsanlage eines Mehrfamilienhauses falsch. Die Fehler müssen nachgebessert werden (Erfüllungsschaden). Gleichzeitig verzögert sich die Fertigstellung, sodass dem Bauherrn Mieteinnahmen entgehen. Diese entgangenen Einnahmen sind Erfüllungsfolgeschäden – und können über die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sein.
Ein Vermögensschaden, der aus einer mangelhaften Leistung resultiert, aber über die bloße Nachbesserung hinausgeht.
Ja, in vielen Berufshaftpflichtversicherungen sind sie mitversichert – im Gegensatz zu Erfüllungsschäden.
Der Erfüllungsschaden betrifft die Kosten der Nachbesserung selbst, der Erfüllungsfolgeschaden umfasst zusätzliche Nachteile des Auftraggebers.
Weil sie schnell zu hohen finanziellen Ansprüchen führen können – etwa bei Bauzeitverzögerungen oder Mietausfällen.
👉 Während Erfüllungsschäden das Unternehmerrisiko darstellen, können Erfüllungsfolgeschäden über die Berufshaftpflicht abgesichert sein. Wenn Du wissen möchtest, ob Deine Police diesen Schutz zuverlässig bietet, beraten wir Dich gerne.