Ein Erfüllungsschaden entsteht, wenn eine vertraglich geschuldete Leistung nicht oder mangelhaft erbracht wird. Der Anspruch richtet sich auf die Herstellung des geschuldeten Erfolgs – also auf Nachbesserung oder Ersatz der ursprünglich vereinbarten Leistung.
Erfüllungsschäden betreffen die vertragliche Hauptleistungspflicht. Sie fallen nicht unter den klassischen Schadensersatz im Haftungsrecht, sondern in das unternehmerische Risiko des Auftragnehmers.
Wesentliche Merkmale:
Abgrenzung:
Synonyme: Leistungsschaden, Vertragserfüllungsschaden.
Für Architekten und Ingenieure sind Erfüllungsschäden besonders heikel: Müssen fehlerhafte Pläne korrigiert oder mangelhafte Leistungen nachgebessert werden, trägt das Büro die Kosten selbst. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt nicht vor Ansprüchen, die auf reine Vertragserfüllung zielen.
Relevant ist daher die saubere Abgrenzung: Während Erfüllungsschäden unversichert bleiben, können Erfüllungsfolgeschäden durch die Berufshaftpflicht abgedeckt sein.
Ein Architekt reicht fehlerhafte Ausführungspläne ein. Der Bauherr verlangt die Überarbeitung, bevor mit dem Bau begonnen werden kann. Die Kosten für die Nacharbeit sind Erfüllungsschäden – und somit nicht von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt.
Ein Schaden, der dadurch entsteht, dass die geschuldete Leistung mangelhaft oder gar nicht erbracht wurde.
Nein. Sie sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da sie das Unternehmerrisiko darstellen.
Der Erfüllungsschaden betrifft die Nachbesserung selbst. Der Erfüllungsfolgeschaden umfasst weitere Vermögensschäden, die durch die mangelhafte Leistung beim Auftraggeber entstehen.
Weil Planungsfehler oder unvollständige Leistungen fast immer Erfüllungsansprüche auslösen, die direkt vom Büro zu tragen sind.
👉 Erfüllungsschäden gehören zu den Risiken, die Architekten und Ingenieure selbst tragen müssen. Umso wichtiger ist eine Berufshaftpflicht, die Erfüllungsfolgeschäden und Drittschäden zuverlässig abdeckt. Wenn Du wissen möchtest, wie Dein Büro hier optimal abgesichert ist, beraten wir Dich gerne.