Flugdrohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die ferngesteuert oder automatisiert betrieben werden. Im Bauwesen werden sie zunehmend für Vermessung, Bauüberwachung und Dokumentation eingesetzt.
Flugdrohnen haben sich in den letzten Jahren von militärischen Anwendungen hin zu zivilen und kommerziellen Einsatzfeldern entwickelt. In der Bau- und Immobilienbranche bieten sie Architekten, Ingenieuren und Bauherren neue Möglichkeiten zur Projektsteuerung und Qualitätssicherung.
Typische Einsatzgebiete von Drohnen im Bauwesen:
Abgrenzung:
Synonyme: Drohnen, UAV (Unmanned Aerial Vehicle), Multikopter.
Für Architekten und Ingenieure bieten Drohnen enorme Vorteile: präzisere Vermessung, effizientere Dokumentation und neue Präsentationsmöglichkeiten gegenüber Bauherren.
Allerdings entstehen auch Haftungs- und Versicherungsfragen:
Ein Ingenieurbüro setzt eine Drohne zur Dachinspektion eines Bürogebäudes ein. Durch einen Steuerungsfehler stürzt die Drohne ab und beschädigt geparkte Fahrzeuge. Der Schaden ist nicht über die normale Berufshaftpflicht gedeckt, sondern nur über eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Ja, aber sie unterliegen den Vorgaben der europäischen Drohnenverordnung und erfordern teilweise eine Betriebserlaubnis.
Ja, eine spezielle Drohnen-Haftpflicht ist Pflicht – Berufshaftpflicht deckt Schäden durch Drohnen in der Regel nicht.
Sie ermöglichen präzise Vermessungen, erleichtern die Bauüberwachung und bieten eindrucksvolle Dokumentationen.
Technische Defekte, Steuerungsfehler oder Kollisionen können Personen- oder Sachschäden verursachen – mit teils hohen Kosten.
👉 Drohnen sind im Bauwesen ein wertvolles Werkzeug – bringen aber auch zusätzliche Haftungsrisiken mit sich. Wenn Du prüfen möchtest, ob Dein Büro für Drohneneinsätze abgesichert ist, beraten wir Dich gerne