Bauversicherungsmakler Glossar

Garantieerklärung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 26, 2025 6:45:44 AM

Definition

Eine Garantieerklärung ist eine rechtlich bindende Zusage, für die Beschaffenheit oder den Erfolg einer Leistung einzustehen – unabhängig von einem Verschulden.

Erklärung / Hintergrund

Mit einer Garantieerklärung verpflichtet sich der Garantiegeber, für den Fall des Nichteintritts einer zugesagten Eigenschaft oder Leistung einzustehen. Sie kann sowohl im Verbraucherschutz (z. B. Produkthersteller) als auch im Bauwesen (z. B. Planungs- oder Ausführungsgarantie) vorkommen.

Wichtige Eckpunkte:

  • Die Garantieerklärung ist immer freiwillig, aber rechtlich verbindlich.
  • Sie führt zu einer verschärften Haftung, da kein Verschulden nachgewiesen werden muss.
  • Für Architekten und Ingenieure besonders kritisch: Berufshaftpflichtversicherungen schließen Schäden, die allein auf einer Garantie beruhen, in der Regel aus.
  • Versicherbar sind nur gesetzliche Haftungstatbestände, nicht selbstübernommene, zusätzliche Risiken durch Garantien.

Abgrenzung:

  • Gewährleistung → gesetzliche Pflicht für Mängel.
  • Garantieerklärung → freiwillige vertragliche Haftungsübernahme.
  • Zusicherung → vertraglich zugesichertes Merkmal, das Schadensersatzansprüche auslösen kann.

Synonyme: Garantieversprechen, Garantiezusage.

Praxisrelevanz

Architekten und Ingenieure sollten sehr vorsichtig mit Garantieerklärungen umgehen. Sie bergen das Risiko, dass der Versicherer im Schadenfall nicht leistet, da Garantien in den meisten Bedingungswerken ausgeschlossen sind. Empfehlenswert ist, stattdessen auf Formulierungen wie „nach anerkannten Regeln der Technik“ oder „gemäß den gesetzlichen Vorschriften“ zurückzugreifen.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur gibt im Vertrag eine Garantieerklärung ab, dass die von ihm geplante Heizungsanlage „20 Jahre wartungsfrei“ funktionieren wird. Bereits nach fünf Jahren treten Schäden auf. Da die Haftung allein auf der Garantie beruht, verweigert die Berufshaftpflichtversicherung die Deckung – das Risiko liegt vollständig beim Ingenieur.

FAQ

Was ist eine Garantieerklärung?

Eine rechtlich bindende Zusage für eine bestimmte Eigenschaft oder den Erfolg einer Leistung, unabhängig vom Verschulden.

Sind Garantieerklärungen versichert?

Nein. Sie sind in Berufshaftpflichtpolicen in der Regel ausgeschlossen.

Wo liegt der Unterschied zur Gewährleistung?

Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, die Garantieerklärung eine freiwillige zusätzliche Verpflichtung.

Was sollten Architekten und Ingenieure beachten?

Keine uneingeschränkten Garantieerklärungen abgeben, da sie nicht versicherbar sind.

Verwandte Begriffe

  • Garantiererklärung
  • Gewährleistung
  • Zusicherung
  • Mangel
  • Berufshaftpflichtversicherung

👉 Garantieerklärungen sind für Architekten und Ingenieure ein erhebliches Haftungsrisiko, da sie über die gesetzliche Verantwortung hinausgehen. Wenn Du wissen möchtest, wie Du Dein Büro gegen die tatsächlich versicherbaren Risiken absicherst, beraten wir Dich gerne