Der Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung beschreibt den Kern des Versicherungsschutzes: die Absicherung von Architekten und Ingenieuren gegen Ansprüche Dritter aufgrund von Fehlern in ihrer beruflichen Tätigkeit.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Pflichtversicherung für Architekten und Ingenieure. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn durch Planungs- oder Überwachungsfehler Schäden entstehen.
Typische Inhalte des Gegenstands der Versicherung:
Abgrenzung:
Synonyme: Leistungsumfang, versicherter Tätigkeitsbereich.
Für Architekten und Ingenieure ist der Gegenstand der Berufshaftpflicht entscheidend: Nur Tätigkeiten, die im Versicherungsschein benannt oder durch Klauseln wie die erweiterte Berufsbildklausel eingeschlossen sind, sind tatsächlich versichert. Wer darüber hinausgehende Aufgaben übernimmt (z. B. Energieberatung, Fördermittelberatung), sollte prüfen, ob diese Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst sind.
Ein Ingenieur plant die technische Gebäudeausrüstung eines Bürogebäudes. Durch einen Berechnungsfehler kommt es zu einer fehlerhaften Dimensionierung der Heizungsanlage. Der Bauherr fordert Schadensersatz. Dieser Fall fällt in den Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung, da es sich um einen klassischen Planungsfehler handelt.
Die Absicherung gegen Ansprüche Dritter wegen beruflicher Fehler in Planung, Beratung oder Bauüberwachung.
Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden.
Nein. Nur die im Vertrag benannten Tätigkeiten sind abgedeckt. Erweiterungen sind über spezielle Klauseln möglich.
Eigenschäden, Erfüllungsschäden oder bewusst abgegebene Garantien sind ausgeschlossen.
👉 Der Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung entscheidet darüber, welche Tätigkeiten wirklich abgesichert sind. Wenn Du sicherstellen möchtest, dass Dein Büro für alle Leistungen Schutz hat, beraten wir Dich gerne