Bauversicherungsmakler Glossar

Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 26, 2025 7:03:10 AM

Definition

Der Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung beschreibt den Kern des Versicherungsschutzes: die Absicherung von Architekten und Ingenieuren gegen Ansprüche Dritter aufgrund von Fehlern in ihrer beruflichen Tätigkeit.

Erklärung / Hintergrund

Die Berufshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Pflichtversicherung für Architekten und Ingenieure. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn durch Planungs- oder Überwachungsfehler Schäden entstehen.

Typische Inhalte des Gegenstands der Versicherung:

  • Personenschäden: Verletzung oder Tod von Personen durch Planungs- oder Baufehler.
  • Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, z. B. Baumängel.
  • Vermögensschäden: Finanzielle Nachteile durch Planungsfehler, Bauverzögerungen oder Fördermittelverluste.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Passiver Rechtsschutz, Prüfung und Abwehr überhöhter Forderungen.

Abgrenzung:

  • Berufshaftpflichtversicherung → Absicherung beruflicher Tätigkeiten.
  • Betriebshaftpflicht → Absicherung allgemeiner betrieblicher Risiken (z. B. Besucherunfälle im Büro).
  • Privathaftpflicht → Schutz für den privaten Lebensbereich.

Synonyme: Leistungsumfang, versicherter Tätigkeitsbereich.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist der Gegenstand der Berufshaftpflicht entscheidend: Nur Tätigkeiten, die im Versicherungsschein benannt oder durch Klauseln wie die erweiterte Berufsbildklausel eingeschlossen sind, sind tatsächlich versichert. Wer darüber hinausgehende Aufgaben übernimmt (z. B. Energieberatung, Fördermittelberatung), sollte prüfen, ob diese Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur plant die technische Gebäudeausrüstung eines Bürogebäudes. Durch einen Berechnungsfehler kommt es zu einer fehlerhaften Dimensionierung der Heizungsanlage. Der Bauherr fordert Schadensersatz. Dieser Fall fällt in den Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung, da es sich um einen klassischen Planungsfehler handelt.

FAQ

Was ist der Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung?

Die Absicherung gegen Ansprüche Dritter wegen beruflicher Fehler in Planung, Beratung oder Bauüberwachung.

Welche Schäden sind versichert?

Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden.

Sind alle Tätigkeiten automatisch mitversichert?

Nein. Nur die im Vertrag benannten Tätigkeiten sind abgedeckt. Erweiterungen sind über spezielle Klauseln möglich.

Was ist nicht Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung?

Eigenschäden, Erfüllungsschäden oder bewusst abgegebene Garantien sind ausgeschlossen.

Verwandte Begriffe

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Erweiterte Berufsbildklausel
  • Erfüllungsschaden
  • Passiver Rechtsschutz

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