Bauversicherungsmakler Glossar

Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 20, 2025 2:10:07 PM

Definition

Der Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung beschreibt die grundlegende Aufgabe dieser Versicherung: Sie schützt Architekten und Ingenieure vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.

Erklärung / Hintergrund

Die Berufshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Pflichtversicherung für Architekten und Ingenieure. Ihr Gegenstand ist klar umrissen:

  • Prüfung der Haftungsfrage: Der Versicherer klärt, ob ein Anspruch berechtigt ist.
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche (passiver Rechtsschutz).
  • Befriedigung berechtigter Ansprüche durch Zahlung von Schadenersatz – innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme.

Damit deckt sie die Risiken ab, die sich aus der Berufsausübung ergeben, insbesondere:

  • Personenschäden: z. B. wenn durch einen Planungsfehler ein Unfall passiert.
  • Sachschäden: z. B. Schäden an Bauwerken durch fehlerhafte Planung oder Bauüberwachung.
  • Vermögensschäden: z. B. Mehrkosten für Bauherren durch fehlerhafte Ausschreibungen, Fristversäumnisse oder Kostenüberschreitungen.

Nicht gedeckt sind dagegen Eigenschäden des Architekten, vorsätzlich verursachte Schäden oder allgemein ausgeschlossene Risiken (z. B. Krieg, Kernenergie).

Synonyme: Berufshaftpflichtinhalt, Versicherungsgegenstand der Berufshaftpflicht.

Abgrenzung:

  • Betriebshaftpflicht → schützt vor allgemeinen Haftungsrisiken im Unternehmensalltag (z. B. Besucherunfälle im Büro).
  • Berufshaftpflicht → schützt speziell vor berufsspezifischen Risiken aus der Planungs- und Überwachungstätigkeit.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Berufshaftpflichtversicherung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben (in den meisten Bundesländern als Zulassungsvoraussetzung für die Architekten- und Ingenieurkammern), sondern auch wirtschaftlich unverzichtbar.

Sie übernimmt nicht nur die Schadenregulierung, sondern vor allem auch die juristische Abwehr unberechtigter Forderungen. In der Praxis übersteigen die Kosten für Anwälte, Gutachter und Prozesse oft die eigentliche Schadenhöhe. Ohne Versicherung müsste das Büro diese Kosten selbst tragen.

Praxisbeispiel

Ein Architekt plant die Statik eines Wohnhauses fehlerhaft, wodurch es zu Rissen im Mauerwerk kommt. Der Bauherr fordert 200.000 € Schadenersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft die Ansprüche, übernimmt die berechtigten Sanierungskosten und wehrt überhöhte Forderungen (z. B. Nutzungsausfall für den Bauherrn) ab.

FAQ

Ist die Berufshaftpflicht für Architekten Pflicht?

Ja. In fast allen Bundesländern ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Eintragung in die Architekten- oder Ingenieurliste.

Welche Schäden sind gedeckt?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Gibt es eine Mindestversicherungssumme?

Ja. Sie ist je nach Bundesland und Kammerordnung unterschiedlich geregelt (z. B. 1,5 Mio. € für Personenschäden, 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden).

Was ist nicht abgedeckt?

Eigenschäden, vorsätzlich verursachte Schäden sowie bestimmte Risiken wie Vertragsstrafen, Krieg, Kernenergie oder Bauträgertätigkeit (sofern nicht ausdrücklich eingeschlossen).

Deckt die Berufshaftpflicht auch Auslandsprojekte?

Nur, wenn dies in den Bedingungen vereinbart ist. Viele Policen enthalten Beschränkungen auf EU-/EWR-Staaten oder Deutschland.

Verwandte Begriffe

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • [Betriebshaftpflichtversicherung]
  • [Allgemeine Haftpflichtbedingungen (AHB)]
  • [Allgemeine Ausschlüsse]
  • [Obliegenheiten]

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