Ein Generalübernehmer (GÜ) ist ein Unternehmen, das die vollständige Verantwortung für die Realisierung eines Bauprojekts übernimmt, jedoch die Bauleistungen nicht selbst ausführt, sondern an Nachunternehmer weitergibt.
Der Generalübernehmer schließt mit dem Bauherrn einen Vertrag über die gesamte Erstellung des Bauwerks. Er verpflichtet sich zur rechtzeitigen, mängelfreien Übergabe, führt die Bauleistungen aber nicht mit eigenem Personal aus. Stattdessen vergibt er sämtliche Arbeiten an Subunternehmer.
Wichtige Eckpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: GÜ, Projektübernehmer.
Für Architekten und Ingenieure ist die Rolle des Generalübernehmers vor allem in Projektentwicklungen relevant. Haftungsrisiken entstehen dadurch, dass der GÜ für sämtliche Fehler seiner Subunternehmer haftet – selbst wenn er sie nicht selbst verschuldet hat.
Versicherungstechnisch:
Ein Bauherr beauftragt einen Generalübernehmer mit der schlüsselfertigen Erstellung eines Wohnkomplexes. Der GÜ koordiniert verschiedene Nachunternehmer (Rohbau, Haustechnik, Innenausbau). Als Mängel bei der Haustechnik auftreten, haftet der Generalübernehmer gesamtschuldnerisch gegenüber dem Bauherrn – unabhängig davon, welcher Subunternehmer den Fehler verursacht hat.
Ein Bauunternehmer, der die vollständige Bauausführung übernimmt, die Leistungen aber komplett an Subunternehmer vergibt.
Der Generalunternehmer erbringt selbst Bauleistungen, der Generalübernehmer nicht.
Er haftet für alle Bauleistungen seiner Subunternehmer wie für eigene.
Nein. Dafür ist eine spezielle Versicherungslösung notwendig, da es sich um Bauträgerrisiken handelt.
👉 Generalübernehmer tragen die volle Verantwortung für die Bauausführung – auch ohne eigene Bauleistungen. Wenn Du wissen möchtest, welche speziellen Absicherungen dafür notwendig sind, beraten wir Dich gerne