Ein Gerichtsgutachter ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, den ein Gericht zur fachlichen Begutachtung in einem Rechtsstreit beauftragt.
Gerichtsgutachter spielen im Bauwesen eine zentrale Rolle, wenn es um die Klärung technischer, planerischer oder baurechtlicher Fragen geht. Sie unterstützen das Gericht dabei, Sachverhalte objektiv zu bewerten.
Wichtige Eckpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: gerichtlicher Sachverständiger, gerichtlicher Gutachter.
Für Architekten und Ingenieure ist die Tätigkeit als Gerichtsgutachter einerseits ein interessantes Berufsfeld, andererseits mit besonderen Pflichten verbunden. Fehlerhafte oder unvollständige Gutachten können Haftungsansprüche nach sich ziehen.
Versicherungstechnisch gilt:
Ein Gericht bestellt einen Architekten als Sachverständigen, um Baumängel an einem Neubau zu beurteilen. Sein Gutachten enthält Berechnungsfehler, die zu einer falschen Entscheidung führen. Der betroffene Bauherr fordert Schadenersatz. Ob die Berufshaftpflicht des Architekten leistet, hängt davon ab, ob die Gerichtsgutachtertätigkeit mitversichert ist.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, der ein Gericht bei fachlichen Fragen unterstützt.
Gerichtsgutachter sind neutral und vom Gericht bestellt, Privatgutachter werden von einer Partei beauftragt.
Nur, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen oder über die erweiterte Berufsbildklausel abgedeckt ist.
Fehlerhafte Gutachten können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.
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