Bauversicherungsmakler Glossar

Gesetzliche Haftung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 26, 2025 7:40:15 AM

Definition

Die gesetzliche Haftung / Haftpflicht beschreibt die Verpflichtung, für Schäden einzustehen, die aus einem schuldhaften Verhalten oder einer Pflichtverletzung entstehen. Grundlage sind gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Erklärung / Hintergrund

Die gesetzliche Haftung verpflichtet Personen oder Unternehmen, für Schäden an Leben, Gesundheit, Eigentum oder Vermögen anderer aufzukommen. Sie gilt unabhängig davon, ob ein vertragliches Verhältnis besteht.

Wichtige Eckpunkte:

  • Vertragliche Haftung (§§ 280 ff. BGB): bei Pflichtverletzungen aus einem Vertrag, z. B. Architektenvertrag.
  • Deliktische Haftung (§ 823 BGB): für unerlaubte Handlungen, auch ohne Vertragsverhältnis.
  • Gefährdungshaftung: Haftung ohne Verschulden bei besonders gefährlichen Tätigkeiten (z. B. Kfz-Halter, Drohnen).

Für Architekten und Ingenieure bedeutet das: Sie haften sowohl aus Verträgen mit Bauherren als auch deliktisch gegenüber Dritten – etwa Nachbarn oder Passanten.

Abgrenzung:

  • Gesetzliche Haftung → Pflicht zur Wiedergutmachung nach BGB.
  • Vertragliche Haftung → Ansprüche aus einem bestehenden Vertrag.
  • Gefährdungshaftung → verschuldensunabhängige Haftung bei besonderen Risiken.

Synonyme: Haftung nach Gesetz, gesetzlicher Schadensersatzanspruch.

Praxisrelevanz

Architekten und Ingenieure können aus gesetzlicher Haftung in hohem Maße in Anspruch genommen werden – selbst für kleine Fehler, die große Schäden verursachen.

Versicherungstechnisch:

  • Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Ansprüche aus gesetzlicher Haftung ab.
  • Sie übernimmt die Prüfung, Abwehr unberechtigter und Regulierung berechtigter Ansprüche.
  • Ausgeschlossen bleiben jedoch vertraglich übernommene Garantien oder reine Erfüllungspflichten.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur berechnet fehlerhaft die Statik einer Halle. Die Konstruktion weist Risse auf und ein Teil stürzt ein. Der Bauherr macht Ansprüche geltend (vertragliche Haftung), gleichzeitig verlangt ein betroffener Nachbar Schadensersatz für sein beschädigtes Auto (deliktische Haftung). In beiden Fällen greift die gesetzliche Haftung – und damit die Berufshaftpflichtversicherung.

FAQ

Was bedeutet gesetzliche Haftung?

Die Pflicht, für Schäden aufzukommen, die nach gesetzlichen Vorschriften entstanden sind.

Welche Grundlagen gibt es im BGB?

§§ 280 ff. BGB für vertragliche Haftung und § 823 BGB für deliktische Haftung.

Sind Architekten immer persönlich haftbar?

Ja, unabhängig von der gewählten Rechtsform können sie für Planungsfehler haften.

Deckt die Berufshaftpflicht die gesetzliche Haftung ab?

Ja. Sie schützt vor Ansprüchen aus gesetzlicher Haftung, nicht aber vor freiwillig übernommenen Garantien.

Verwandte Begriffe

  • Vertragliche Haftung
  • Deliktische Haftung
  • Gefährdungshaftung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Architektenvertrag

👉 Gesetzliche Haftung bedeutet für Architekten und Ingenieure, dass sie im Ernstfall persönlich in Anspruch genommen werden können. Damit dies nicht existenzbedrohend wird, beraten wir Dich gerne