Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und ein Schaden entsteht, der bei einfachster Aufmerksamkeit vermeidbar gewesen wäre.
Das deutsche Haftungsrecht unterscheidet zwischen Vorsatz, einfacher und grober Fahrlässigkeit.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
Abgrenzung:
Synonyme: schweres Verschulden, gravierende Fahrlässigkeit.
Für Architekten und Ingenieure ist grobe Fahrlässigkeit ein zentrales Thema, da sie in komplexen Projekten schnell entstehen kann – etwa durch Missachtung anerkannter Regeln der Technik oder unterlassene Kontrollen.
Versicherungstechnisch:
Ein Ingenieur ignoriert trotz eindeutiger Hinweise die statischen Vorgaben bei einer Dachkonstruktion. Das Dach stürzt teilweise ein. Da es sich um eine Missachtung elementarer Sicherheitsregeln handelt, wird der Fehler als grobe Fahrlässigkeit eingestuft. Die Berufshaftpflicht übernimmt den Schaden nur, wenn grobe Fahrlässigkeit in den Bedingungen ausdrücklich mitversichert ist.
Eine besonders schwerwiegende Verletzung der Sorgfaltspflicht, bei der ein Schaden mit einfachster Aufmerksamkeit vermeidbar gewesen wäre.
In modernen Policen ja, in älteren Verträgen nicht immer.
Bei grober Fahrlässigkeit werden elementare Sorgfaltsanforderungen missachtet, bei einfacher Fahrlässigkeit lediglich kleinere Unachtsamkeiten begangen.
Nein. Vorsatz ist in jeder Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
👉 Grobe Fahrlässigkeit kann für Architekten und Ingenieure existenzgefährdend werden – gerade bei großen Bauprojekten. Ob Deine Police auch solche Fälle abdeckt, prüfen wir gerne für Dich. Beraten wir Dich gerne