Bauversicherungsmakler Glossar

Grobe Fahrlässigkeit

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 26, 2025 7:52:19 AM

Definition

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und ein Schaden entsteht, der bei einfachster Aufmerksamkeit vermeidbar gewesen wäre.

Erklärung / Hintergrund

Das deutsche Haftungsrecht unterscheidet zwischen Vorsatz, einfacher und grober Fahrlässigkeit.

  • Einfache Fahrlässigkeit: eine Sorgfaltspflicht wird versehentlich verletzt.
  • Grobe Fahrlässigkeit: grundlegende, naheliegende Überlegungen werden außer Acht gelassen – es handelt sich um ein „schweres Verschulden“.
  • Vorsatz: Schaden wird wissentlich und willentlich herbeigeführt.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:

  • Ignorieren von sicherheitsrelevanten Vorgaben, die jedem Fachmann geläufig sein müssen.
  • Unterlassen einer grundlegenden Prüfung, obwohl erhebliche Risiken erkennbar sind.
  • Missachtung anerkannter Regeln der Technik.

Abgrenzung:

  • Einfache Fahrlässigkeit → alltägliche Sorgfaltspflichtverletzung.
  • Grobe Fahrlässigkeit → besonders schwerwiegende Pflichtverletzung.
  • Vorsatz → bewusstes und gewolltes Handeln.

Synonyme: schweres Verschulden, gravierende Fahrlässigkeit.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist grobe Fahrlässigkeit ein zentrales Thema, da sie in komplexen Projekten schnell entstehen kann – etwa durch Missachtung anerkannter Regeln der Technik oder unterlassene Kontrollen.

Versicherungstechnisch:

  • Moderne Berufshaftpflichtpolicen decken grobe Fahrlässigkeit in der Regel mit ab.
  • In älteren Verträgen können Leistungen bei grober Fahrlässigkeit eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
  • Vorsatz bleibt in jedem Fall ausgeschlossen.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur ignoriert trotz eindeutiger Hinweise die statischen Vorgaben bei einer Dachkonstruktion. Das Dach stürzt teilweise ein. Da es sich um eine Missachtung elementarer Sicherheitsregeln handelt, wird der Fehler als grobe Fahrlässigkeit eingestuft. Die Berufshaftpflicht übernimmt den Schaden nur, wenn grobe Fahrlässigkeit in den Bedingungen ausdrücklich mitversichert ist.

FAQ

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Eine besonders schwerwiegende Verletzung der Sorgfaltspflicht, bei der ein Schaden mit einfachster Aufmerksamkeit vermeidbar gewesen wäre.

Ist grobe Fahrlässigkeit in der Berufshaftpflicht versichert?

In modernen Policen ja, in älteren Verträgen nicht immer.

Wie unterscheidet sich grobe von einfacher Fahrlässigkeit?

Bei grober Fahrlässigkeit werden elementare Sorgfaltsanforderungen missachtet, bei einfacher Fahrlässigkeit lediglich kleinere Unachtsamkeiten begangen.

Ist Vorsatz mitversichert?

Nein. Vorsatz ist in jeder Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Verwandte Begriffe

  • Fahrlässigkeit
  • Vorsatz
  • Haftung
  • Anerkannte Regeln der Technik
  • Berufshaftpflichtversicherung

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