Grundleistungen sind die im Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definierten Standardleistungen, die für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung eines Bauprojekts erforderlich sind.
Die HOAI unterscheidet zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen:
Beispiele für Grundleistungen nach HOAI:
Abgrenzung:
Synonyme: HOAI-Grundleistungen, Standardleistungen, Basistätigkeiten.
Für Architekten und Ingenieure sind Grundleistungen die Basis ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Sie bestimmen, was der Bauherr als Standardleistung erwarten darf. Fehler bei der Erbringung dieser Leistungen führen unmittelbar zu Haftungsansprüchen.
Versicherungstechnisch gilt:
Ein Architekt übernimmt die Bauüberwachung als Grundleistung. Er übersieht gravierende Mängel bei der Ausführung der Dachabdichtung. Infolge kommt es zu Wasserschäden im Gebäude. Der Bauherr macht Schadensersatz geltend. Da es sich um eine klassische Grundleistung handelt, ist der Schaden über die Berufshaftpflicht abgesichert.
Standardleistungen nach HOAI, die für die ordnungsgemäße Planung und Bauabwicklung erforderlich sind.
Grundleistungen sind Standard- und Pflichtleistungen, Besondere Leistungen sind zusätzliche, individuell zu vereinbarende Tätigkeiten.
Ja, Grundleistungen sind typischer Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung.
Ja, soweit sie im jeweiligen Leistungsbild der HOAI enthalten sind und vertraglich vereinbart wurden.
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