Bauversicherungsmakler Glossar

Grundleistungen

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 26, 2025 7:55:10 AM

Definition

Grundleistungen sind die im Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definierten Standardleistungen, die für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung eines Bauprojekts erforderlich sind.

Erklärung / Hintergrund

Die HOAI unterscheidet zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen:

  • Grundleistungen: wiederkehrende, unverzichtbare Tätigkeiten in allen Leistungsphasen (z. B. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Bauüberwachung).
  • Besondere Leistungen: zusätzliche Tätigkeiten, die über den Standard hinausgehen (z. B. Bestandsaufnahmen, Energieberatung, Gutachten).

Beispiele für Grundleistungen nach HOAI:

  • Ermitteln der Grundlagen (Leistungsphase 1).
  • Erarbeiten der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4).
  • Bauüberwachung (Leistungsphase 8).

Abgrenzung:

  • Grundleistungen → notwendige Standardleistungen nach HOAI.
  • Besondere Leistungen → ergänzende oder optionale Leistungen.
  • Pflichtleistungen → Leistungen, die aus dem Vertrag zwingend geschuldet werden.

Synonyme: HOAI-Grundleistungen, Standardleistungen, Basistätigkeiten.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure sind Grundleistungen die Basis ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Sie bestimmen, was der Bauherr als Standardleistung erwarten darf. Fehler bei der Erbringung dieser Leistungen führen unmittelbar zu Haftungsansprüchen.

Versicherungstechnisch gilt:

  • Grundleistungen sind stets vom Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht umfasst.
  • Auch kleine Fehler in Grundleistungen (z. B. mangelhafte Bauüberwachung) können erhebliche Schäden verursachen.
  • Besondere Leistungen müssen je nach Ausgestaltung im Versicherungsschein gesondert betrachtet werden.

Praxisbeispiel

Ein Architekt übernimmt die Bauüberwachung als Grundleistung. Er übersieht gravierende Mängel bei der Ausführung der Dachabdichtung. Infolge kommt es zu Wasserschäden im Gebäude. Der Bauherr macht Schadensersatz geltend. Da es sich um eine klassische Grundleistung handelt, ist der Schaden über die Berufshaftpflicht abgesichert.

FAQ

Was sind Grundleistungen?

Standardleistungen nach HOAI, die für die ordnungsgemäße Planung und Bauabwicklung erforderlich sind.

Wie unterscheiden sich Grundleistungen von Besonderen Leistungen?

Grundleistungen sind Standard- und Pflichtleistungen, Besondere Leistungen sind zusätzliche, individuell zu vereinbarende Tätigkeiten.

Sind Fehler bei Grundleistungen versichert?

Ja, Grundleistungen sind typischer Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung.

Müssen Grundleistungen immer erbracht werden?

Ja, soweit sie im jeweiligen Leistungsbild der HOAI enthalten sind und vertraglich vereinbart wurden.

Verwandte Begriffe

  • HOAI
  • Besondere Leistungen
  • Leistungsphasen
  • Bauüberwachung
  • Berufshaftpflichtversicherung

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