Ein Gutachter ist ein Sachverständiger, der auf Grundlage seiner besonderen Fachkenntnisse ein Urteil über einen Sachverhalt abgibt und dies in einem Gutachten dokumentiert.
Gutachter werden eingesetzt, wenn Fachfragen geklärt oder Bewertungen vorgenommen werden müssen. Im Bauwesen betrifft das oft die Beurteilung von Baumängeln, Schadensursachen oder die Einhaltung technischer Standards.
Typische Einsatzfelder:
Abgrenzung:
Synonyme: Sachverständiger, Bewertungsexperte, Fachgutachter.
Für Architekten und Ingenieure kann die Tätigkeit als Gutachter ein zusätzliches Tätigkeitsfeld sein. Sie erfordert besondere Sorgfalt, da Fehler oder unvollständige Bewertungen schnell zu Haftungsansprüchen führen können.
Versicherungstechnisch gilt:
Ein Architekt erstellt als Privatgutachter ein Gutachten über Feuchtigkeitsschäden an einem Neubau. Aufgrund unzureichender Messungen zieht er falsche Schlüsse. Der Bauherr nutzt das Gutachten zur Rechtsdurchsetzung, verliert jedoch den Prozess und erleidet hohe Kosten. Er fordert Schadenersatz vom Gutachter – abgesichert ist dies nur, wenn die Gutachtertätigkeit in der Berufshaftpflicht eingeschlossen ist.
Ein Fachmann, der aufgrund seiner Expertise ein Gutachten über bestimmte Sachverhalte erstellt.
Privatgutachter, Gerichtsgutachter und Versicherungsgutachter.
Nein. Sie müssen in der Berufshaftpflicht ausdrücklich vereinbart sein.
Falsche Bewertungen oder unvollständige Untersuchungen können zu hohen Schadenersatzforderungen führen.
👉 Gutachter tragen hohe Verantwortung: Fehler in Gutachten können erhebliche Haftungsfolgen haben. Wenn Du wissen möchtest, ob Deine Berufshaftpflicht diese Tätigkeit absichert, beraten wir Dich gerne