Ein Güteverfahren ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, bei dem eine neutrale Gütestelle versucht, zwischen den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Das Güteverfahren ist im deutschen Recht in den §§ 794, 795 ZPO geregelt und dient als Alternative zum Gerichtsprozess. Es soll Konflikte schneller, kostengünstiger und weniger konfrontativ lösen.
Wichtige Eckpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: Schlichtungsverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung.
Für Architekten und Ingenieure ist das Güteverfahren oft ein sinnvoller Weg, Streitigkeiten mit Bauherren oder Auftraggebern zu lösen, bevor es zu einem Gerichtsprozess kommt.
Versicherungstechnisch:
Ein Bauherr wirft einem Architekten Planungsfehler vor und fordert Schadensersatz. Statt direkt zu klagen, wird ein Güteverfahren bei einer anerkannten Gütestelle eingeleitet. Dort einigen sich beide Seiten auf einen Kompromiss. Die Kosten übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung, da es sich um eine Maßnahme zur Streitbeilegung handelt.
Ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vor einer neutralen Gütestelle, um Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen.
Ja, wenn die Parteien eine Einigung erzielen, kann diese als vollstreckbarer Titel gelten.
In vielen Fällen ja, wenn das Güteverfahren Teil der Abwehr oder Regulierung eines versicherten Schadens ist.
Wenn Streitigkeiten schnell, kostengünstig und ohne gerichtliches Verfahren gelöst werden sollen.
👉 Güteverfahren sind eine effiziente Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich zu lösen – und werden oft von der Berufshaftpflicht getragen. Wenn Du wissen möchtest, wie Dein Vertrag hier ausgestaltet ist, beraten wir Dich gerne.