Bauversicherungsmakler Glossar

Haftungsbegriff

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 26, 2025 11:59:18 AM

Definition

Der Haftungsbegriff beschreibt die rechtliche Verpflichtung, für Schäden oder Nachteile einzustehen, die durch eigenes Handeln oder das Handeln von Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen entstehen.

Erklärung / Hintergrund

Der Haftungsbegriff ist im deutschen Zivilrecht zentral und bestimmt, wann eine Person oder ein Unternehmen für Schäden verantwortlich gemacht werden kann. Er umfasst unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Ausprägungen:

  • Vertragliche Haftung (§§ 280 ff. BGB): entsteht durch Pflichtverletzungen aus einem Vertrag, z. B. Architektenvertrag.
  • Deliktische Haftung (§ 823 BGB): Schadensersatzpflicht aufgrund unerlaubter Handlungen, auch ohne Vertragsbeziehung.
  • Gefährdungshaftung: verschuldensunabhängige Haftung bei besonderen Risiken (z. B. Kfz, Drohnen, Umweltrisiken).
  • Gesamtschuldnerische Haftung: mehrere Beteiligte haften gemeinsam für denselben Schaden.

Damit beschreibt der Haftungsbegriff sowohl die Grundlage von Schadensersatzansprüchen als auch deren Reichweite.

Abgrenzung:

  • Haftungsbegriff → Oberbegriff für alle Formen der Schadensersatzverpflichtung.
  • Haftungsausschluss/Haftungsbegrenzung → Einschränkungen oder Modifikationen des Haftungsbegriffs.
  • Garantiehaftung → freiwillig übernommene Haftung, die über gesetzliche Regeln hinausgeht.

Synonyme: Verantwortlichkeitsbegriff, Schadensersatzbegriff.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist der Haftungsbegriff von zentraler Bedeutung: Er erklärt, warum und in welchem Umfang sie für Planungsfehler, Aufsichtsfehler oder Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten einstehen müssen.

Versicherungstechnisch:

  • Die Berufshaftpflichtversicherung greift bei Ansprüchen, die sich aus der gesetzlichen Haftung ergeben.
  • Nicht gedeckt sind dagegen Ansprüche, die ausschließlich aus freiwillig übernommenen Garantien oder Vertragszusagen resultieren.
  • Wer seine Haftungsrisiken versteht, kann Vertragsgestaltung und Versicherungsschutz gezielt aufeinander abstimmen.

Praxisbeispiel

Ein Architekt macht einen Fehler in der Ausführungsplanung. Der Bauherr nimmt ihn aus vertraglicher Haftung in Anspruch. Gleichzeitig wird ein Nachbar wegen Schäden an seiner Immobilie entschädigt – hier greift die deliktische Haftung. Beide Ansprüche fallen unter den allgemeinen Haftungsbegriff und sind über die Berufshaftpflicht abgesichert.

FAQ

Was bedeutet Haftungsbegriff?

Er umfasst die rechtlichen Grundlagen, unter denen eine Person für Schäden einstehen muss.

Welche Haftungsarten gibt es?

Vertragliche, deliktische, Gefährdungs- und gesamtschuldnerische Haftung.

Warum ist der Haftungsbegriff für Architekten wichtig?

Weil er die Grundlage für nahezu alle Ansprüche darstellt, die Bauherren oder Dritte geltend machen können.

Deckt die Berufshaftpflicht den gesamten Haftungsbegriff ab?

Ja, soweit es sich um gesetzliche Haftung handelt – freiwillige Zusagen oder Garantien sind ausgeschlossen.

Verwandte Begriffe

  • Haftung
  • Vertragliche Haftung
  • Deliktische Haftung
  • Gefährdungshaftung
  • Berufshaftpflichtversicherung

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