Bauversicherungsmakler Glossar

Hauptleistungspflichten

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 26, 2025 12:21:14 PM

Definition

Hauptleistungspflichten sind die wesentlichen vertraglichen Pflichten, die im Mittelpunkt eines Vertrags stehen und dessen Erfüllung prägen – im Architekten- und Ingenieurvertrag vor allem Planung, Beratung und Bauüberwachung.

Erklärung / Hintergrund

Im Zivilrecht unterscheidet man zwischen Hauptleistungspflichten und Nebenpflichten:

  • Hauptleistungspflichten bestimmen das „Kernstück“ des Vertrags.
  • Nebenpflichten ergänzen oder sichern die Hauptpflichten ab (z. B. Informations- oder Aufklärungspflichten).

Beispiele im Architekten- und Ingenieurvertrag:

  • Erstellung von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen.
  • Objektüberwachung und Koordination auf der Baustelle.
  • Fachliche Beratung des Bauherrn in technischen und gestalterischen Fragen.

Rechtliche Eckpunkte:

  • Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung von Hauptleistungspflichten führt zu vertraglicher Haftung (§ 280 BGB).
  • Hauptleistungspflichten sind einklagbar und bestimmen den wesentlichen Inhalt des Architektenvertrags.
  • Sie bilden zugleich die Grundlage für die Honorarberechnung nach der HOAI.

Abgrenzung:

  • Hauptleistungspflicht → Kernaufgabe (z. B. Planung).
  • Nebenpflicht → unterstützende Pflicht (z. B. Aufklärung).
  • Obliegenheit → Pflichten des Bauherrn (z. B. Mitwirkung).

Synonyme: Kardinalpflichten, Hauptpflichten, Vertragspflichten im engeren Sinn.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure sind Hauptleistungspflichten die Basis ihrer vertraglichen Verantwortung. Fehler oder Nichterfüllung können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen.

Versicherungstechnisch gilt:

  • Schäden aus der Verletzung von Hauptleistungspflichten sind der Kernbereich der Berufshaftpflichtversicherung.
  • Ausgeschlossen sind dagegen reine Erfüllungsschäden (Kosten für die eigene Nachbesserung).
  • Versichert sind aber die daraus resultierenden Erfüllungsfolgeschäden (z. B. Bauverzögerungen, Nutzungsausfälle).

Praxisbeispiel

Ein Architekt erstellt fehlerhafte Ausführungspläne (Verletzung der Hauptleistungspflicht). Der Bauherr verlangt Schadensersatz wegen der Kosten für den Abriss und die verspätete Fertigstellung. Während die Nachbesserungskosten selbst nicht gedeckt sind, übernimmt die Berufshaftpflicht die Erfüllungsfolgeschäden.

FAQ

Was sind Hauptleistungspflichten?

Die wesentlichen vertraglichen Pflichten, die den Kern des Vertrags ausmachen – bei Architekten vor allem Planung und Bauüberwachung.

Was passiert bei einer Verletzung der Hauptleistungspflichten?

Es entstehen Ansprüche auf Schadensersatz nach § 280 BGB.

Sind Hauptleistungspflichten in der Berufshaftpflicht versichert?

Ja, Schäden aus ihrer Verletzung gehören zum Kernbereich des Versicherungsschutzes.

Wie unterscheiden sich Hauptleistungspflichten von Nebenpflichten?

Hauptleistungspflichten sind die zentralen Vertragspflichten, Nebenpflichten sichern diese lediglich ab.

Verwandte Begriffe

  • Nebenpflichten
  • Erfüllungsschaden
  • Erfüllungsfolgeschaden
  • Architektenvertrag
  • Berufshaftpflichtversicherung

👉 Hauptleistungspflichten sind das Herzstück jedes Architektenvertrags – ihre Verletzung führt fast immer zu Schadensersatzforderungen. Damit diese nicht existenzbedrohend werden, sorgt die Berufshaftpflicht für Schutz. Ob Dein Vertrag optimal abgesichert ist, beraten wir Dich gerne.