Bauversicherungsmakler Glossar

HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 26, 2025 12:25:39 PM

Definition

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Rechtsverordnung, die die Abrechnung von Planungsleistungen im Bauwesen regelt. Sie legt Leistungsbilder, Honorarzonen und Berechnungsmethoden fest.

Erklärung / Hintergrund

Die HOAI wurde 1977 eingeführt und mehrfach novelliert. Sie dient der Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen.

Wichtige Eckpunkte:

  • Leistungsbilder: definieren Grundleistungen und Besondere Leistungen für verschiedene Fachrichtungen (z. B. Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung).
  • Leistungsphasen: strukturieren den Planungsprozess von Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung.
  • Honorarzonen: Einstufung der Projekte nach Schwierigkeitsgrad.
  • Honorartafeln: geben Orientierungswerte für die Berechnung der Vergütung.

Seit der HOAI-Novelle 2021 gilt:

  • Mindest- und Höchstsätze sind aufgehoben.
  • Die Honorarvereinbarung ist frei verhandelbar, solange sie schriftlich erfolgt.
  • Ohne schriftliche Vereinbarung gilt automatisch das Basishonorar nach HOAI.

Abgrenzung:

  • HOAI → regelt Vergütung und Leistungsbilder.
  • BGB-Werkvertragsrecht → regelt die vertraglichen Pflichten und Haftung.
  • Architekten- und Ingenieurverträge → setzen HOAI-Leistungsbilder in konkrete Vertragsinhalte um.

Synonyme: Honorarordnung, Honorarregelung für Planungsleistungen.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die HOAI die maßgebliche Grundlage ihrer Vertragsgestaltung und Honorarabrechnung.

Wichtig:

  • Bauherren kennen die HOAI oft nur teilweise – hier entsteht Beratungsbedarf.
  • Fehler bei der Honorarberechnung können Honorarverluste oder Rückforderungen nach sich ziehen.
  • Die HOAI-Leistungsbilder sind eng mit den Haftungsfragen verknüpft: Grundleistungen prägen die Hauptleistungspflichten.

Versicherungstechnisch:

  • Streitigkeiten über Honorare gehören nicht zum Deckungsumfang der Berufshaftpflicht.
  • Fehler in der Leistungserbringung (z. B. bei Grundleistungen) sind dagegen versichert.

Praxisbeispiel

Ein Architekt vereinbart mit einem Bauherrn kein schriftliches Honorar. Nach HOAI gilt damit automatisch das Basishonorar. Der Architekt fordert später ein höheres Honorar, scheitert aber vor Gericht. → Klare schriftliche Vereinbarungen nach HOAI sind unverzichtbar.

FAQ

Was ist die HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – eine Rechtsverordnung zur Vergütung von Planungsleistungen.

Gilt die HOAI noch verpflichtend?

Nein. Seit 2021 sind Honorare frei verhandelbar, solange sie schriftlich vereinbart werden.

Welche Struktur hat die HOAI?

Leistungsbilder, Leistungsphasen, Honorarzonen und Honorartafeln.

Warum ist die HOAI für Architekten wichtig?

Sie bietet einheitliche Grundlagen für die Vertragsgestaltung und Abrechnung von Leistungen.

Verwandte Begriffe

  • Grundleistungen
  • Besondere Leistungen
  • Leistungsphasen
  • Architektenvertrag
  • Berufshaftpflichtversicherung

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