Die Jahresmeldung ist eine regelmäßig wiederkehrende Mitteilung des Versicherungsnehmers an den Versicherer über bestimmte Kennzahlen, die als Grundlage für die Prämienberechnung dienen – bei Architekten und Ingenieuren meist der Honorarumsatz.
In vielen Berufshaftpflichtverträgen ist festgelegt, dass die Prämie abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Büros berechnet wird. Damit der Versicherer die Beiträge korrekt kalkulieren kann, ist eine Jahresmeldung erforderlich.
Typische Inhalte der Jahresmeldung:
Wichtige Aspekte:
Abgrenzung:
Synonyme: Umsatzmeldung, Beitragsgrundlagenmeldung.
Für Architekten- und Ingenieurbüros ist die Jahresmeldung Pflicht und Voraussetzung für einen reibungslosen Versicherungsschutz.
Versicherungstechnisch:
Ein Ingenieurbüro meldet für das Jahr 2024 einen Honorarumsatz von 1,2 Mio. €. Der Versicherer berechnet daraufhin die Berufshaftpflichtprämie für 2025. Bei einer späteren Betriebsprüfung stellt sich heraus, dass der Umsatz tatsächlich 1,5 Mio. € betrug. Das Büro muss Nachzahlungen leisten und riskiert Diskussionen über die Deckung im Schadenfall.
Die Mitteilung von Umsatz- und Tätigkeitsdaten an den Versicherer, meist jährlich, zur Berechnung der Berufshaftpflichtprämie.
Vor allem den Honorarumsatz, oft ergänzt um Mitarbeiterzahlen und Tätigkeitsbereiche.
Der Versicherer kann den Beitrag schätzen – meist zuungunsten des Versicherungsnehmers.
Nachforderungen, mögliche Streitigkeiten im Schadenfall und im Extremfall Gefährdung des Versicherungsschutzes.
👉 Die Jahresmeldung ist Pflicht – und entscheidet über die richtige Prämie und einen stabilen Versicherungsschutz. Wenn Du sicherstellen möchtest, dass Deine Angaben korrekt und vollständig sind, beraten wir Dich gerne.