Bauversicherungsmakler Glossar

Jahresmeldung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 26, 2025 1:47:36 PM

Definition

Die Jahresmeldung ist eine regelmäßig wiederkehrende Mitteilung des Versicherungsnehmers an den Versicherer über bestimmte Kennzahlen, die als Grundlage für die Prämienberechnung dienen – bei Architekten und Ingenieuren meist der Honorarumsatz.

Erklärung / Hintergrund

In vielen Berufshaftpflichtverträgen ist festgelegt, dass die Prämie abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Büros berechnet wird. Damit der Versicherer die Beiträge korrekt kalkulieren kann, ist eine Jahresmeldung erforderlich.

Typische Inhalte der Jahresmeldung:

  • Honorarumsatz des letzten Geschäftsjahres.
  • Anzahl der Mitarbeiter oder Partner.
  • Angaben zu besonderen Projekten oder Tätigkeiten (z. B. Auslandstätigkeiten).
  • Mitunter Nachweise zu Projektgrößen oder Tätigkeitsfeldern.

Wichtige Aspekte:

  • Erfolgt die Meldung nicht oder verspätet, kann der Versicherer den Beitrag schätzen.
  • Falsche oder unvollständige Angaben können zu Nachforderungen oder im schlimmsten Fall zu Problemen im Schadenfall führen.
  • Die Jahresmeldung dient nicht nur der Beitragsberechnung, sondern ist auch ein Instrument zur Risikoprüfung.

Abgrenzung:

  • Jahresmeldung → Meldung wirtschaftlicher Kennzahlen an den Versicherer.
  • Schadenmeldung → Anzeige eines konkreten Versicherungsfalls.
  • Nachmeldung → Korrektur oder Ergänzung einer bestehenden Meldung.

Synonyme: Umsatzmeldung, Beitragsgrundlagenmeldung.

Praxisrelevanz

Für Architekten- und Ingenieurbüros ist die Jahresmeldung Pflicht und Voraussetzung für einen reibungslosen Versicherungsschutz.

Versicherungstechnisch:

  • Der Honorarumsatz ist die zentrale Basis für die Prämienkalkulation in der Berufshaftpflicht.
  • Wer einen zu niedrigen Umsatz meldet, zahlt zunächst geringere Beiträge, riskiert aber Nachzahlungen und Konflikte mit dem Versicherer.
  • Eine korrekte und vollständige Jahresmeldung sorgt für Beitragsstabilität und Planungssicherheit.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro meldet für das Jahr 2024 einen Honorarumsatz von 1,2 Mio. €. Der Versicherer berechnet daraufhin die Berufshaftpflichtprämie für 2025. Bei einer späteren Betriebsprüfung stellt sich heraus, dass der Umsatz tatsächlich 1,5 Mio. € betrug. Das Büro muss Nachzahlungen leisten und riskiert Diskussionen über die Deckung im Schadenfall.

FAQ

Was ist eine Jahresmeldung?

Die Mitteilung von Umsatz- und Tätigkeitsdaten an den Versicherer, meist jährlich, zur Berechnung der Berufshaftpflichtprämie.

Welche Angaben umfasst die Jahresmeldung?

Vor allem den Honorarumsatz, oft ergänzt um Mitarbeiterzahlen und Tätigkeitsbereiche.

Was passiert, wenn keine Jahresmeldung erfolgt?

Der Versicherer kann den Beitrag schätzen – meist zuungunsten des Versicherungsnehmers.

Welche Risiken bestehen bei falschen Angaben?

Nachforderungen, mögliche Streitigkeiten im Schadenfall und im Extremfall Gefährdung des Versicherungsschutzes.

Verwandte Begriffe

  • Honorarumsatz
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Versicherungsprämie
  • Schadenmeldung
  • Nachmeldung

👉 Die Jahresmeldung ist Pflicht – und entscheidet über die richtige Prämie und einen stabilen Versicherungsschutz. Wenn Du sicherstellen möchtest, dass Deine Angaben korrekt und vollständig sind, beraten wir Dich gerne.