Eine Jahresversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen wird und sich ohne Kündigung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.
Jahresversicherungen sind die in Deutschland gängigste Vertragsform, auch im Bereich der Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure. Sie geben Planungssicherheit, da Beiträge jährlich kalkuliert und fällig werden.
Wichtige Eckpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: Einjahresvertrag, Jahrespolice.
Für Architekten- und Ingenieurbüros ist die Jahresversicherung Standard, insbesondere bei der Berufshaftpflicht.
Vorteile:
Risiken:
Ein Ingenieurbüro schließt eine Berufshaftpflichtversicherung als Jahresversicherung ab. Der Vertrag läuft ab dem 1. Januar 2025 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30. September 2025 gekündigt wird. Nach der Jahresmeldung für 2025 wird die Prämie für 2026 angepasst.
Ein Versicherungsvertrag mit einjähriger Laufzeit, der sich automatisch verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Ja, insbesondere bei Berufshaftpflichtversicherungen ist sie Standard.
Ja, durch die Jahresmeldung passt der Versicherer die Prämie an den tatsächlichen Honorarumsatz an.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr.
👉 Die Jahresversicherung ist die klassische Vertragsform für Architekten und Ingenieure – flexibel, planbar und anpassbar. Damit Du Kündigungsfristen und Beitragsanpassungen optimal im Blick hast, beraten wir Dich gerne.