Die Konditions- und Summendifferenzdeckung hebt einen Altfall auf das Niveau des besseren Vertrags: bessere Bedingungen über die Konditionsdifferenz, höhere Summen über die Summendifferenz. Sie regelt das Wie gut — nicht das Ob.
Der letzte Satz der Definition ist die wichtigste Abgrenzung. Ob ein Anspruch aus der Zeit vor Vertragsbeginn überhaupt erfasst ist, regelt die Rückwärtsversicherung. Erst wenn das geklärt ist, greift die Differenzdeckung und bestimmt, nach welchem Bedingungswerk und mit welcher Summe reguliert wird. Ohne Rückwärtsdeckung läuft sie ins Leere.
Zwei Anwendungsfälle
Abgrenzung
Synonyme: KSD, Ergänzungsdeckung, DIC/DIL.
Beim Versichererwechsel ist das der Punkt, an dem sich entscheidet, ob der Wechsel wirklich eine Verbesserung war. Ohne Differenzdeckung werden Altfälle nach den alten, schwächeren Bedingungen abgewickelt — die neue Police wirkt erst für neue Verstöße. Bei der Berufshaftpflicht ist das besonders folgenreich, weil zwischen Verstoß und Anspruch Jahre liegen können.
Klären Sie deshalb vor einem Wechsel drei Punkte: Besteht eine Rückwärtsdeckung für Altverstöße? Gilt für diese das neue Bedingungswerk? Und gilt die neue Summe? Erst alle drei zusammen ergeben einen lückenlosen Übergang. Bei parallelen Policen im Ausland stellt sich dieselbe Frage — dort in Verbindung mit Ihrer Auslands-Berufshaftpflichtversicherung.
Ein Architekturbüro wechselt zum Jahreswechsel den Versicherer. Der alte Vertrag sah 500.000 Euro für Vermögensschäden vor, der neue sieht eine Million vor. Zwei Jahre später wird ein Planungsfehler geltend gemacht, der aus der Zeit des alten Vertrags stammt; der Schaden beträgt 800.000 Euro.
Drei Fragen entscheiden nacheinander. Erstens: Ist der Altverstoß beim neuen Versicherer überhaupt erfasst? Das regelt die Rückwärtsdeckung — ohne sie ist der alte Versicherer zuständig, und dort endet es bei 500.000. Zweitens: Welches Bedingungswerk gilt? Enthielt der alte Vertrag einen Ausschluss, den der neue nicht kennt, entscheidet die Konditionsdifferenz. Drittens: Welche Summe? Nur mit Summendifferenzdeckung stehen die vollen 800.000 zur Verfügung. Fehlt eine der drei Komponenten, bleibt eine Lücke — und sie fällt erst zwei Jahre nach dem Wechsel auf, wenn sich nichts mehr ändern lässt.
Nach welchem Bedingungswerk und mit welcher Summe ein Altfall reguliert wird — nicht, ob er überhaupt versichert ist.
Die Rückwärtsversicherung erweitert den erfassten Zeitraum. Die Differenzdeckung bestimmt das Niveau innerhalb dieses Zeitraums. Beide sind nötig.
Nein, sie muss vereinbart werden. Beim Versichererwechsel gehört sie zu den Punkten, die vorher zu klären sind.
Für dieselben beiden Bausteine in englischsprachigen Programmen: Difference in Conditions für die Bedingungen, Difference in Limits für die Summen.