Die Kumulklausel ist eine Regelung in Versicherungsverträgen, die bestimmt, wie mehrere Schäden aus derselben Ursache oder aus einem zeitlich und sachlich zusammenhängenden Ereignis für die Versicherungssumme zusammengefasst („kumultiert“) werden.
In der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist die Kumulklausel von besonderer Bedeutung, da bei großen Bauprojekten oft viele Einzelschäden entstehen, die alle auf denselben Fehler zurückzuführen sind.
Wichtige Eckpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: Kumulschadenklausel, Serienschadenklausel.
Für Architekten und Ingenieure kann die Kumulklausel weitreichende Folgen haben:
Versicherungstechnisch:
Ein Ingenieurbüro macht einen Fehler bei der Statikberechnung für mehrere gleichartige Wohngebäude. Später treten in allen Objekten gravierende Mängel auf. Aufgrund der Kumulklausel werden die Schäden als ein einziger Versicherungsfall gewertet – die Versicherung zahlt nur einmal bis zur vereinbarten Deckungssumme, obwohl mehrere Bauherren betroffen sind.
Eine Vertragsklausel, die mehrere Schäden aus derselben Ursache zu einem Versicherungsfall zusammenfasst.
Um zu verhindern, dass viele gleichartige Schäden unbegrenzt die Versicherungssummen überschreiten.
Dass die Versicherungssumme nicht ausreicht, wenn viele Schäden aus einer Ursache entstehen.
Durch ausreichend hohe Versicherungssummen und Vereinbarung von Jahresmaxima.
👉 Kumulklauseln können bei systematischen Planungsfehlern existenzielle Risiken bedeuten – hier kommt es auf die richtige Versicherungssumme und Vertragsgestaltung an. Wenn Du wissen möchtest, wie Dein Büro hier abgesichert ist, beraten wir Dich gerne.