Eine Los-Arge ist eine Form der Arbeitsgemeinschaft (Arge), bei der die Aufgaben im Innenverhältnis nach Fachgebieten, Teilleistungen oder Bauabschnitten aufgeteilt werden. Jeder Partner haftet dabei für Schäden, die aus seinem eigenen Aufgabenbereich entstehen.
Argen sind Zusammenschlüsse von Architekten oder Ingenieuren in der Regel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), um gemeinsam ein Bauvorhaben zu bearbeiten. Im Außenverhältnis haftet jeder Gesellschafter als Gesamtschuldner gegenüber dem Bauherrn – unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.
Die Los-Arge regelt im Innenverhältnis eine klare Arbeitsteilung:
Dadurch haftet im Innenverhältnis jeder Partner allein für Fehler in seinem Aufgabenbereich.
Abgrenzung:
Synonyme: Aufgaben-Arge, Fach-Arge.
Für Architekten und Ingenieure kann eine Los-Arge sinnvoll sein, wenn unterschiedliche Spezialgebiete zusammengebracht werden sollen. Durch die klare Aufgabentrennung ist im Innenverhältnis eindeutig geregelt, wer für welche Fehler einsteht.
Versicherungstechnisch ist entscheidend: Auch wenn im Innenverhältnis eine Haftungstrennung gilt, bleibt im Außenverhältnis gegenüber dem Bauherrn die gesamtschuldnerische Haftung bestehen. Wird ein Partner insolvent oder ist unzureichend versichert, können die übrigen Partner voll in Anspruch genommen werden.
Ein Architekt und ein Tragwerksplaner bilden eine Los-Arge. Der Architekt übernimmt die Ausführungsplanung, der Tragwerksplaner die Statik. Später stellt sich heraus, dass die Statik fehlerhaft war und hohe Sanierungskosten verursacht. Im Innenverhältnis haftet allein der Tragwerksplaner für diesen Schaden. Im Außenverhältnis kann der Bauherr jedoch auch den Architekten vollständig in Anspruch nehmen, der sich anschließend im Innenverhältnis beim Statiker regressieren muss.
In der Los-Arge wird die Arbeit aufgeteilt, und jeder haftet für seine Aufgaben. In der Quoten-Arge erbringen alle Partner die Leistungen gemeinsam, Schäden werden nach Beteiligungsquote verteilt.
Nach außen alle Partner als Gesamtschuldner, im Innenverhältnis derjenige, in dessen Aufgabenbereich der Fehler fällt.
Viele Berufshaftpflichtversicherungen schließen Arge-Beteiligungen mit ein. Wichtig ist, dass alle Partner ausreichend hohe Versicherungssummen haben.
Wenn ein Partner nicht zahlen kann oder nicht ausreichend versichert ist, haften die anderen Arge-Partner gegenüber dem Bauherrn trotzdem voll.
👉 Eine Los-Arge schafft klare Strukturen bei der Aufgabenverteilung – entbindet aber nicht von der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber dem Bauherrn. Wenn Du wissen möchtest, wie Dein Versicherungsschutz Arge-Beteiligungen abdeckt, beraten wir Dich gerne.