Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) die Parteien unterstützt, eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung zu finden – ohne gerichtliches Urteil und ohne verbindliche Schuldzuweisung .
Im Bauwesen sind Konflikte zwischen Bauherren, Architekten und Ingenieuren häufig. Klassische Gerichtsverfahren sind langwierig, teuer und belasten die Geschäftsbeziehungen. Die Mediation bietet hier einen alternativen Weg: Unter Leitung eines Mediators arbeiten die Parteien an einer Lösung, die die Zukunft in den Mittelpunkt stellt, statt die Vergangenheit juristisch aufzuarbeiten.
Das Verfahren ist freiwillig, vertraulich und ergebnisoffen. Der Mediator trifft keine Entscheidungen, sondern begleitet die Parteien dabei, ihre Interessen zu formulieren und Kompromisse zu finden.
Abgrenzung:
Synonyme: außergerichtliche Streitbeilegung, Konfliktlösung durch Mediation.
Für Architekten und Ingenieure ist die Mediation besonders relevant, da Auftraggeber in Verträgen oft eine verpflichtende Teilnahme vorschreiben. Versicherungstechnisch wichtig: Schadenersatzansprüche, die Gegenstand einer Mediation sein können, fallen in die Prüfungshoheit der Berufshaftpflichtversicherung. Der Versicherer muss in den Prozess eingebunden werden, da er über Regulierung oder Abwehr entscheidet .
Zudem ist auch die Tätigkeit von Architekten als Mediator häufig mitversichert, solange es sich um fachliche Konflikte im Bauwesen handelt.
Ein Bauherr macht Mängelansprüche gegen einen Architekten geltend. Statt sofort vor Gericht zu ziehen, einigen sich beide Seiten auf eine Mediation. Unter Leitung eines Mediators gelingt es, eine Einigung über die Nachbesserung und eine teilweise Kostenübernahme zu erzielen. So werden hohe Prozesskosten und eine langjährige gerichtliche Auseinandersetzung vermieden.
Eine einvernehmliche Lösung für einen Konflikt zu finden – ohne Gerichtsverfahren und ohne einseitige Schuldzuweisung.
Nein. Die Parteien können das Verfahren jederzeit abbrechen. Ein gefundenes Ergebnis wird erst durch einen Vertrag oder Vergleich verbindlich.
Teilweise ja. Manche Berufshaftpflichtversicherungen beteiligen sich an den Kosten, wenn der Streitfall unter den Versicherungsschutz fällt .
Ja, oft ist diese Tätigkeit mitversichert – solange sie auf fachliche Fragen und nicht auf rechtliche Beratung abzielt.
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