Die Meldepflicht ist die vertragliche Obliegenheit des Versicherungsnehmers, einen Schadenfall oder eine mögliche Inanspruchnahme unverzüglich und vollständig an den Versicherer zu melden .
Die Meldepflicht gehört zu den zentralen Obliegenheiten im Versicherungsvertrag. Sie dient dazu, dem Versicherer frühzeitig Gelegenheit zur Prüfung, Schadenabwehr oder Regulierung zu geben.
Für Architekten und Ingenieure bedeutet das: Schon bei der Androhung von Ansprüchen oder dem ersten Hinweis auf einen möglichen Fehler muss der Versicherer informiert werden – auch wenn die Haftung noch unklar ist.
Wer die Meldepflicht verletzt, riskiert erhebliche Nachteile:
Abgrenzung:
Synonyme: Schadenmeldepflicht, Anzeigepflicht.
Für Architekten und Ingenieure ist die Meldepflicht besonders kritisch, da sie oft erst spät von möglichen Fehlern erfahren. Gerade bei Bauprojekten können Ansprüche Jahre nach der Abnahme auftauchen.
Wird ein drohender Schaden zu spät gemeldet, kann der Versicherer die Kostenübernahme verweigern. Deshalb empfiehlt es sich, im Zweifel lieber frühzeitig melden, auch wenn noch unklar ist, ob überhaupt eine Haftung besteht.
Ein Bauherr droht einem Architekten mit Schadensersatzforderungen wegen angeblicher Planungsfehler. Noch bevor eine formale Klage eingeht, meldet der Architekt den Vorgang seiner Berufshaftpflichtversicherung. Dadurch kann der Versicherer rechtzeitig die Abwehrstrategie vorbereiten. Wäre die Meldung erst nach Klageerhebung erfolgt, hätte der Architekt seinen Versicherungsschutz gefährdet.
Unverzüglich nach Kenntnis, auch wenn die Ansprüche noch nicht beziffert oder unklar sind.
Der Versicherer kann den Schutz kürzen oder verweigern, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Ja, da selbst kleine Fälle zu größeren Auseinandersetzungen führen können. Der Versicherer entscheidet, ob Handlungsbedarf besteht.
In der Regel eine schriftliche Schadenanzeige mit allen bekannten Informationen (Projekt, Beteiligte, Vorwürfe, Fristen).
👉 Die Meldepflicht ist essenziell, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel melden als einmal zu spät. Gut zu wissen: Die Meldung beim Versicherungsmakler gilt bereits als qualifiziert. Wenn Du wissen möchtest, wie Du im Schadenfall richtig handelst und Deine Meldepflicht erfüllst, beraten wir Dich gerne.