Miet- und Pachtschäden sind Schäden an fremden Sachen, die vom Versicherungsnehmer oder seinen Beauftragten gemietet oder gepachtet wurden, einschließlich daraus resultierender Vermögensschäden.
Architekten und Ingenieure nutzen im Berufsalltag häufig gemietete oder gepachtete Räume, Arbeitsgeräte oder Baucontainer. Entstehen an diesen Sachen Schäden, spricht man von Miet- bzw. Pachtschäden.
Die Berufshaftpflichtversicherung regelt hierzu den Deckungsumfang:
Vom Schutz ausgeschlossen bleiben regelmäßig:
Abgrenzung:
Synonyme: Mietsachschäden, Pachtsachschäden.
Für Architekten und Ingenieure ist dieser Baustein besonders relevant, da sie regelmäßig fremde Räume oder Geräte nutzen. Ohne Deckung könnten schon kleine Schäden – etwa an einem gemieteten Hotelzimmer oder einer Baumaschine – hohe Eigenkosten verursachen.
Wichtig: In vielen Verträgen gelten Sublimits, also reduzierte Versicherungssummen, die im Schadenfall schnell ausgeschöpft sein können. Daher lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.
Ein Architekt mietet für eine Messepräsentation einen Stand. Beim Abbau wird eine Trennwand beschädigt, die dem Messeveranstalter gehört. Der Schaden wird dem Architekten in Rechnung gestellt. Seine Berufshaftpflicht übernimmt die Regulierung als Mietschaden.
Alle Schäden an fremden, gemieteten oder gepachteten Sachen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit genutzt werden.
Ja, in vielen Konzepten sind auch Schäden an Hotelzimmern oder gemieteten Räumen im Rahmen von Dienstreisen versichert.
Ja. Häufig sind Miet- / Pachtschäden durch Sublimits (z. B. 300.000 € pro Fall) begrenzt.
Nein. Versichert sind nur plötzliche Schäden, nicht jedoch Verschleiß oder Abnutzung.
👉 Miet- / Pachtschäden kommen im Alltag schnell vor – sei es im Hotel, im Büro oder auf der Baustelle. Damit solche Schäden nicht zur Kostenfalle werden, solltest Du prüfen, ob Dein Vertrag ausreichend abgesichert ist. Wenn Du wissen möchtest, welche Deckung für Dein Büro sinnvoll ist, beraten wir Dich gerne.