Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, bei einer mangelhaften Werkleistung die Beseitigung des Mangels oder die Herstellung eines mangelfreien Werks zu verlangen (§§ 634, 635 BGB).
Die Nacherfüllung ist das zentrale Primärrecht des Bauherrn im Rahmen der Mängelrechte. Sie verpflichtet Architekten, Ingenieure oder Bauunternehmer, eine mangelhafte Leistung zu korrigieren.
Formen der Nacherfüllung:
Die Nacherfüllung dient dazu, dem Auftragnehmer zunächst die Chance zu geben, seine vertragliche Leistungspflicht ordnungsgemäß zu erfüllen. Erst wenn diese Möglichkeit scheitert, kann der Bauherr weitere Mängelrechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) geltend machen.
Abgrenzung:
Synonyme: Nachbesserung, Mangelbeseitigung.
Für Architekten und Ingenieure ist die Nacherfüllung ein zweischneidiges Schwert: Einerseits bietet sie die Möglichkeit, eigene Fehler selbst zu korrigieren. Andererseits ist sie oft kostspielig und nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt, da es sich um einen Erfüllungsanspruch handelt.
Wichtig: Wenn die mangelhafte Planung bereits in das Bauwerk umgesetzt wurde, ist eine Nacherfüllung oft nicht mehr möglich. In solchen Fällen können Bauherren direkt auf Minderung oder Schadensersatz übergehen.
Ein Architekt erstellt fehlerhafte Ausführungspläne. Noch bevor die Pläne umgesetzt werden, entdeckt der Bauherr die Mängel und verlangt Nacherfüllung. Der Architekt überarbeitet die Pläne vollständig und stellt sie neu aus. Die Kosten hierfür trägt der Architekt selbst – sie sind nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt.
Das Recht des Bauherrn, eine mangelhafte Werkleistung korrigieren oder neu erstellen zu lassen.
Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder Neuherstellung eines mangelfreien Werks.
Nein. Nachbesserungs- und Nacherfüllungskosten gelten als Erfüllungsansprüche und sind nicht versichert.
Dann kann der Bauherr weitere Rechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz geltend machen (§ 634 BGB).
👉 Nacherfüllung gibt Architekten und Ingenieuren die Chance, eigene Fehler selbst zu korrigieren – ist aber nicht versichert. Deshalb ist sorgfältige Planung und Dokumentation der beste Schutz. Wenn Du wissen möchtest, wie Du Dein Büro gegen die Folgen absichern kannst, beraten wir Dich gerne.