Bauversicherungsmakler Glossar

Nachhaftung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 23, 2025 12:38:00 PM

Definition

Nachhaftung bezeichnet die fortdauernde Haftung über den Zeitpunkt der eigentlichen Gefahrtragung hinaus. Sie sichert Ansprüche ab, die erst nach Beendigung eines Projekts oder eines Versicherungsvertrages entstehen oder geltend gemacht werden – etwa wegen Gewährleistungsfristen .

Erklärung / Hintergrund

Architekten und Ingenieure haften auch nach Abschluss eines Projekts für ihre Leistungen. Gesetzliche Gewährleistungsfristen (§ 634a BGB) betragen für Bauwerke in der Regel fünf Jahre, sodass Ansprüche noch lange nach Projektende entstehen können.

In der Berufshaftpflichtversicherung ist deshalb eine Nachhaftungsklausel üblich:

  • Schäden, die auf einen während der Vertragslaufzeit begangenen Verstoß zurückgehen, sind auch nach Vertragsende noch gedeckt, sofern sie innerhalb der Nachhaftungszeit gemeldet werden.
  • Standard ist eine Nachhaftung von fünf Jahren.
  • Teilweise bieten Versicherer eine erweiterte Nachhaftung („Spätschadendeckung“), die Ansprüche über diesen Zeitraum hinaus absichert.

Abgrenzung:

  • Nachhaftung → Schäden treten erst nach Vertragsende auf, sind aber gedeckt, wenn sie auf frühere Verstöße zurückgehen.
  • Nachmeldefrist → Zeitraum, in dem bereits während der Vertragslaufzeit entstandene Schäden noch gemeldet werden dürfen.
  • Rückwärtsversicherung → sichert Verstöße ab, die vor Vertragsabschluss begangen wurden.

Synonyme: erweiterte Haftung, Nachhaftungszeit, Spätschadendeckung.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist Nachhaftung besonders wichtig, wenn sie ihre freiberufliche Tätigkeit beenden oder den Versicherer wechseln. Ohne Nachhaftung könnten Schäden, die erst nach Vertragsende sichtbar werden, zu einer ungesicherten persönlichen Haftung führen.

Ein lückenloser Versicherungsschutz durch Nachhaftungsvereinbarungen ist daher unverzichtbar, um das Risiko später auftretender Ansprüche – etwa bei Baumängeln – abzusichern.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur gibt seine Selbstständigkeit auf und kündigt seine Berufshaftpflichtversicherung. Zwei Jahre später entdeckt ein Bauherr einen Planungsfehler, der Risse im Bauwerk verursacht. Da der Fehler während der Vertragslaufzeit passiert ist, greift die Nachhaftung des Versicherers und deckt den Schaden, obwohl die Police zum Zeitpunkt der Anspruchserhebung bereits beendet war.

FAQ

Wie lange gilt die Nachhaftung in der Berufshaftpflicht?

In der Regel fünf Jahre nach Vertragsende, teilweise mit Option auf Verlängerung durch Spätschadendeckungen.

Ist Nachhaftung automatisch eingeschlossen?

Ja, sie ist in Berufshaftpflichtverträgen für Architekten und Ingenieure meist standardmäßig enthalten.

Unterscheidet sich Nachhaftung von Nachmeldefrist?

Ja. Nachhaftung umfasst Schäden, die nach Vertragsende eintreten. Nachmeldefristen betreffen Schäden aus der Laufzeit, die erst später gemeldet werden.

Was passiert bei Versichererwechsel?

Wichtig ist eine Spätschadenklausel, damit auch bei einem Wechsel keine Deckungslücke entsteht.

Verwandte Begriffe

  • Nachmeldefrist
  • Rückwärtsversicherung
  • Spätschadenklausel
  • Versicherungsfall
  • Berufshaftpflichtversicherung

👉 Nachhaftung schützt Architekten und Ingenieure vor späten Schadensansprüchen – gerade nach Aufgabe der Selbstständigkeit oder bei Versichererwechsel. Wenn Du wissen möchtest, ob Dein Vertrag eine ausreichende Nachhaftung vorsieht, beraten wir Dich gerne.