Nachhaftung bezeichnet die fortdauernde Haftung über den Zeitpunkt der eigentlichen Gefahrtragung hinaus. Sie sichert Ansprüche ab, die erst nach Beendigung eines Projekts oder eines Versicherungsvertrages entstehen oder geltend gemacht werden – etwa wegen Gewährleistungsfristen .
Architekten und Ingenieure haften auch nach Abschluss eines Projekts für ihre Leistungen. Gesetzliche Gewährleistungsfristen (§ 634a BGB) betragen für Bauwerke in der Regel fünf Jahre, sodass Ansprüche noch lange nach Projektende entstehen können.
In der Berufshaftpflichtversicherung ist deshalb eine Nachhaftungsklausel üblich:
Abgrenzung:
Synonyme: erweiterte Haftung, Nachhaftungszeit, Spätschadendeckung.
Für Architekten und Ingenieure ist Nachhaftung besonders wichtig, wenn sie ihre freiberufliche Tätigkeit beenden oder den Versicherer wechseln. Ohne Nachhaftung könnten Schäden, die erst nach Vertragsende sichtbar werden, zu einer ungesicherten persönlichen Haftung führen.
Ein lückenloser Versicherungsschutz durch Nachhaftungsvereinbarungen ist daher unverzichtbar, um das Risiko später auftretender Ansprüche – etwa bei Baumängeln – abzusichern.
Ein Ingenieur gibt seine Selbstständigkeit auf und kündigt seine Berufshaftpflichtversicherung. Zwei Jahre später entdeckt ein Bauherr einen Planungsfehler, der Risse im Bauwerk verursacht. Da der Fehler während der Vertragslaufzeit passiert ist, greift die Nachhaftung des Versicherers und deckt den Schaden, obwohl die Police zum Zeitpunkt der Anspruchserhebung bereits beendet war.
In der Regel fünf Jahre nach Vertragsende, teilweise mit Option auf Verlängerung durch Spätschadendeckungen.
Ja, sie ist in Berufshaftpflichtverträgen für Architekten und Ingenieure meist standardmäßig enthalten.
Ja. Nachhaftung umfasst Schäden, die nach Vertragsende eintreten. Nachmeldefristen betreffen Schäden aus der Laufzeit, die erst später gemeldet werden.
Wichtig ist eine Spätschadenklausel, damit auch bei einem Wechsel keine Deckungslücke entsteht.
👉 Nachhaftung schützt Architekten und Ingenieure vor späten Schadensansprüchen – gerade nach Aufgabe der Selbstständigkeit oder bei Versichererwechsel. Wenn Du wissen möchtest, ob Dein Vertrag eine ausreichende Nachhaftung vorsieht, beraten wir Dich gerne.