Die Nachmeldefrist bezeichnet den Zeitraum nach Beendigung eines Versicherungsvertrages, in dem Schäden, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, noch gemeldet werden können, um versichert zu sein.
Im Haftpflichtrecht können Schäden oft erst Jahre nach der eigentlichen Pflichtverletzung sichtbar werden. Damit solche Fälle dennoch abgesichert sind, enthalten viele Versicherungsverträge eine Nachmeldefrist.
Beispiel: Ein Planungsfehler passiert während der Laufzeit der Berufshaftpflicht. Der Bauherr entdeckt ihn jedoch erst nach Vertragsende. Wenn eine Nachmeldefrist vereinbart ist, besteht trotzdem Versicherungsschutz – solange die Meldung innerhalb dieser Frist erfolgt.
Marktüblich sind Nachmeldefristen von drei bis fünf Jahren. Sie unterscheiden sich von der Nachhaftung, die auch Schäden erfasst, die erst nach Vertragsende entstehen.
Abgrenzung:
Synonyme: Nachmeldezeitraum, Meldefrist nach Vertragsende.
Für Architekten und Ingenieure ist die Nachmeldefrist essenziell, da Baufehler oft erst Jahre später erkennbar werden. Ohne eine ausreichend lange Nachmeldefrist kann es passieren, dass trotz bestehender Haftung kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Besonders wichtig ist die Nachmeldefrist beim Versichererwechsel oder bei Beendigung der beruflichen Tätigkeit. Hier sollte unbedingt auf eine möglichst lange oder unbegrenzte Nachmeldefrist geachtet werden, um Deckungslücken zu vermeiden.
Ein Architekt kündigt seine Berufshaftpflichtversicherung zum Jahresende. Ein Bauherr entdeckt zwei Jahre später einen Planungsfehler, der während der Vertragslaufzeit passiert ist. Da im Vertrag eine dreijährige Nachmeldefrist vereinbart war, übernimmt der Versicherer den Schaden trotz des inzwischen beendeten Vertrags.
Marktüblich sind drei Jahre, teilweise auch fünf Jahre. Einige Versicherer bieten unbegrenzte Nachmeldefristen.
Ansprüche, die erst danach gemeldet werden, sind nicht mehr gedeckt – auch wenn der Fehler während der Laufzeit passiert ist.
Die Nachmeldefrist betrifft Schäden aus der Vertragslaufzeit, die später gemeldet werden. Die Nachhaftung umfasst auch Schäden, die erst nach Vertragsende entstehen.
Ja. Gerade bei Architekten und Ingenieuren lässt sich häufig eine längere oder unbegrenzte Nachmeldefrist vereinbaren.
👉 Die Nachmeldefrist schützt Architekten und Ingenieure vor späten Schadenmeldungen. Gerade bei Versichererwechsel oder Tätigkeitsende ist sie unverzichtbar. Wenn Du wissen möchtest, wie lang Deine Nachmeldefrist wirklich ist, beraten wir Dich gerne.