Obhutschäden sind Schäden an fremden Sachen, die einem Architekten oder Ingenieur im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zur Verwahrung, Bearbeitung oder Nutzung überlassen wurden.
Obhutschäden treten auf, wenn dem Versicherungsnehmer Gegenstände Dritter übergeben werden, über die er während seiner Tätigkeit tatsächliche Obhut ausübt. Das können Unterlagen, Geräte, Baumaschinen oder auch Materialien auf der Baustelle sein.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt solche Schäden in der Regel mit, allerdings oft nur unter besonderen Bedingungen oder in begrenzter Höhe (Sublimits). Typische Einschränkungen:
Abgrenzung:
Synonyme: Obhutsschäden, Schäden an fremden Sachen in Verwahrung.
Für Architekten und Ingenieure sind Obhutschäden vor allem im Projektalltag relevant, wenn Unterlagen, Geräte oder Materialien Dritter genutzt oder verwahrt werden. Schon kleine Schäden können schnell teuer werden, etwa bei geliehenen Spezialgeräten.
Da die Deckungssummen für Obhutschäden oft deutlich niedriger sind als die allgemeine Versicherungssumme, sollten Architekten die Bedingungen genau prüfen.
Ein Architekt entleiht vom Bauherrn ein hochwertiges Vermessungsgerät für die Baustellenarbeit. Durch ein Missgeschick fällt das Gerät zu Boden und wird beschädigt. Da es sich um eine Sache in seiner Obhut handelt, liegt ein klassischer Obhutschaden vor. Die Berufshaftpflicht übernimmt den Schaden, allerdings nur bis zur vereinbarten Sublimit-Grenze.
Schäden an Sachen, die dem Architekten oder Ingenieur zur Verwahrung, Nutzung oder Bearbeitung überlassen wurden.
Ja, in vielen Tarifen, jedoch meist mit Sublimits und Ausschlüssen (z. B. Verschleiß, Geld, Daten).
Mietschäden betreffen gemietete oder gepachtete Räume und Geräte. Obhutschäden entstehen an überlassenen Sachen zur Verwahrung oder Nutzung.
Hohe Kosten bei Beschädigung teurer Geräte oder Unterlagen, die überlassen wurden. Daher ist die Höhe des Sublimits entscheidend.
👉 Obhutschäden entstehen schnell im Arbeitsalltag – etwa beim Umgang mit Geräten oder Unterlagen des Bauherrn. Wenn Du wissen möchtest, ob Deine Police ausreichende Sublimits für solche Schäden vorsieht, beraten wir Dich gerne.