Die Objektüberwachung – auch Bauüberwachung genannt – ist die achte Leistungsphase (LPh 8) der HOAI. Sie umfasst die Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den Genehmigungen, Verträgen, Ausführungsunterlagen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Die Objektüberwachung gehört zu den zentralen Aufgaben von Architekten und Ingenieuren. Sie beginnt mit der Bauausführung und endet mit der Abnahme des Bauwerks. Ziel ist es, die Qualität der Arbeiten zu sichern, Mängel frühzeitig zu erkennen und die Einhaltung von Terminen und Kosten zu gewährleisten.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
Abgrenzung:
Synonyme: Bauüberwachung, Bauleitung (teilweise synonym verwendet).
Die Objektüberwachung birgt die höchsten Haftungsrisiken für Architekten und Ingenieure, neben der Ausführungsplanung. Fehler bei der Überwachung – etwa ein übersehener Baumangel – können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.
Wichtig: Architekten sind nicht verpflichtet, die Bauarbeiten lückenlos und permanent zu überwachen. Allerdings besteht eine erhöhte Kontrollpflicht bei kritischen Bauabschnitten (z. B. Abdichtungen, Statik-relevante Arbeiten, Dachkonstruktionen).
Versicherungstechnisch sind Überwachungsfehler in der Berufshaftpflicht abgedeckt, solange es sich nicht um reine Erfüllungsansprüche (z. B. Kosten der Mangelbeseitigung) handelt.
Ein Architekt überwacht die Errichtung einer Tiefgarage. Bei der Abdichtung erkennt er nicht, dass die ausführende Firma minderwertige Materialien verwendet. Später dringt Grundwasser ein, es entstehen Folgeschäden an Bausubstanz und Fahrzeugen. Da der Architekt seiner Überwachungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist, haftet er für die Schäden. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung der Folgeschäden.
Kontrolle der Bauausführung auf Übereinstimmung mit Plänen, Verträgen, Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Nein. Eine ständige Anwesenheit ist nicht erforderlich, jedoch sind regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen Pflicht.
Kritische Bauabschnitte wie Gründungen, Abdichtungen, Dachkonstruktionen oder Fensteranschlüsse.
Ja, Fehler in der Bauüberwachung sind abgedeckt. Reine Nachbesserungskosten fallen jedoch unter den Erfüllungsanspruch und sind nicht versichert.
👉 Die Objektüberwachung ist für Architekten eine der risikoreichsten, aber auch wichtigsten Aufgaben. Wer hier Fehler übersieht, riskiert hohe Haftungsansprüche. Wenn Du wissen möchtest, wie Deine Berufshaftpflicht Dich im Bereich Bauüberwachung absichert, beraten wir Dich gerne.