Die pauschale Deckungssumme ist eine in der Haftpflichtversicherung vereinbarte Versicherungssumme, die als Höchstleistung für mehrere Schadenarten – meist Personen- und Sachschäden – gemeinsam gilt, anstatt für jede Schadenart separat ausgewiesen zu werden.
In der Berufshaftpflichtversicherung werden Versicherungssummen typischerweise getrennt ausgewiesen:
Bei der pauschalen Deckungssumme werden Personen- und Sachschäden in einer gemeinsamen Summe abgesichert. Beispiel: Eine Police sieht eine pauschale Deckungssumme von 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden vor. Diese 5 Mio. Euro stehen dann im Schadenfall insgesamt zur Verfügung, unabhängig davon, ob es sich um einen reinen Personenschaden, einen Sachschaden oder eine Kombination aus beidem handelt.
Abgrenzung:
Synonyme: Gesamtsumme für Personen- und Sachschäden, kombinierte Deckungssumme.
Für Architekten und Ingenieure ist die pauschale Deckungssumme besonders wichtig, wenn ein Schaden sowohl Personen als auch Sachen betrifft – etwa wenn durch einen Planungsfehler ein Baugerüst einstürzt und gleichzeitig Menschen verletzt sowie Gebäude beschädigt werden. Mit einer pauschalen Deckung ist gewährleistet, dass die volle Versicherungssumme für die Gesamtschadensregulierung herangezogen werden kann. Das verhindert Deckungslücken, die bei strikter Trennung der Schadenarten auftreten könnten.
👉 Relevanzfrage: Warum wichtig? Weil Bauprojekte komplex sind und Schäden oft mehrere Dimensionen betreffen – die pauschale Deckungssumme schafft hier Sicherheit.
Ein Architekt plant die Tragwerkskonstruktion eines Gebäudes fehlerhaft. Infolge stürzt ein Bauabschnitt ein: Zwei Bauarbeiter werden verletzt (Personenschaden) und mehrere Baumaschinen sowie ein angrenzendes Gebäude werden beschädigt (Sachschäden). Mit einer pauschalen Deckungssumme von 5 Mio. Euro kann der Versicherer alle Ansprüche aus einem gemeinsamen Topf bedienen. Bei getrennten Summen wäre die Entschädigung für Sachschäden womöglich zu gering ausgefallen.
Nicht zwingend – sie bietet vor allem Flexibilität, weil nicht zwischen Personenschäden und Sachschäden unterschieden werden muss.
In der Regel nicht. Vermögensschäden werden meist gesondert mit einer eigenen Deckungssumme abgesichert.
Nein, sie ist eine Gestaltungsform des Versicherungsschutzes. Viele moderne Berufshaftpflichtverträge nutzen pauschale Summen, um die Handhabung zu vereinfachen.
Ja. Auch bei pauschalen Deckungssummen gilt eine Jahreshöchstleistung (meist das Zwei- bis Vierfache der vereinbarten Summe).
Planungs- und Baufehler verursachen häufig kombinierte Schäden – mit pauschaler Deckung wird die Summe effizient aufgeteilt, ohne dass eine Schadenart unterversichert bleibt.
👉 Wenn Du prüfen möchtest, ob für Dein Büro oder Dein Projekt eine pauschale Deckungssumme sinnvoller ist als getrennte Versicherungssummen, beraten wir Dich gerne.