Personenschäden sind Schäden, die durch Verletzung oder Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, der Gesundheit oder des Lebens einer Person entstehen und für die ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
In der Haftpflichtversicherung gehören Personenschäden zu den zentralen versicherten Risiken. Sie entstehen durch schuldhaftes Verhalten – sei es durch fehlerhafte Planung, mangelnde Aufsicht oder technische Mängel. Typische Folgen sind Heilbehandlungskosten, Verdienstausfälle, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen an Hinterbliebene im Todesfall.
Wichtig für die Praxis:
Synonyme: Körperschäden, Haftpflicht-Personenschäden.
Für Architekten und Ingenieure sind Personenschäden besonders kritisch, weil sie häufig im Zusammenhang mit Bauprojekten auftreten – etwa durch fehlerhafte Bauüberwachung oder mangelnde Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle. Ein einziger Unfall kann existenzbedrohende Schadenssummen nach sich ziehen. Die richtige Absicherung durch eine ausreichend hohe Deckungssumme ist daher unerlässlich.
Ein Architekt übersieht bei der Bauüberwachung, dass ein Gerüst unsachgemäß gesichert ist. Ein Bauarbeiter stürzt ab und erleidet schwere Verletzungen mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit. Die Folge: hohe Reha-Kosten, Schmerzensgeld und lebenslange Rentenzahlungen. Diese Ansprüche werden über die Berufshaftpflichtversicherung als Personenschaden reguliert.
Körperverletzungen, Gesundheitsschädigungen und Todesfälle. Dazu gehören auch Folgeschäden wie Verdienstausfälle oder Rentenansprüche.
Ja, sie sind typischer Bestandteil von Personenschäden und werden von der Haftpflichtversicherung übernommen.
Ja, die Entschädigung ist auf die vereinbarte Deckungssumme beschränkt. Bei großen Bauprojekten sind daher besonders hohe Summen erforderlich.
Ja, wenn sie medizinisch nachweisbar sind und auf ein schädigendes Ereignis zurückzuführen sind, können sie ebenfalls als Personenschäden gelten.
Ja, gerade langwierige Heilverfahren und Rentenzahlungen können ohne Versicherungsschutz zu finanziellen Belastungen in Millionenhöhe führen.
👉 Wenn Du prüfen möchtest, ob die Deckungssummen Deiner Berufshaftpflicht für Personenschäden ausreichend hoch angesetzt sind, beraten wir Dich gerne.