Ein Planungsfehler ist ein berufliches Versehen oder eine Unrichtigkeit in den Entwürfen, Berechnungen oder Ausführungsplänen eines Architekten oder Ingenieurs, die zu Schäden am Bauwerk, an Dritten oder zu finanziellen Nachteilen führen können.
Planungsfehler gehören zu den häufigsten Ursachen für Schadensfälle in der Baupraxis. Sie entstehen, wenn Entwürfe, statische Berechnungen oder technische Planungen nicht den anerkannten Regeln der Technik, den vertraglichen Vorgaben oder den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Typische Ursachen sind:
Folgen:
Wichtig:
Abgrenzung:
Synonyme: Planungsmangel, Fehler in der Entwurfs- und Ausführungsplanung.
Für Architekten und Ingenieure stellen Planungsfehler ein existenzbedrohendes Risiko dar, da sie unmittelbar mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden können. Schon kleine Abweichungen – etwa bei der Materialwahl oder bei Detailanschlüssen – können schwerwiegende Folgeschäden verursachen. Die Berufshaftpflichtversicherung ist daher ein zentrales Instrument, um diese Risiken abzusichern und das wirtschaftliche Überleben des Büros im Schadenfall zu sichern.
Ein Architekt plant die Flachdachabdichtung eines Bürogebäudes nicht ausreichend. Nach Fertigstellung dringt Wasser ein, wodurch erhebliche Schäden an der Bausubstanz und an der technischen Ausstattung entstehen. Der Bauherr fordert Schadensersatz in sechsstelliger Höhe. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung der berechtigten Ansprüche, da es sich um einen versicherten Planungsfehler handelt.
Ja, sofern sie zu einem Drittschaden führen. Nicht gedeckt sind reine Nachbesserungskosten an der eigenen Leistung.
Der Architekt oder Ingenieur persönlich. Über die Berufshaftpflicht wird das Risiko aber finanziell abgesichert.
Ja, statische Fehler oder fehlerhafte Dimensionierungen gelten als Planungsfehler.
Ja, Ansprüche verjähren in der Regel nach fünf Jahren ab Abnahme des Bauwerks (§ 634a BGB).
Planungsfehler entstehen im Büro (Konzeption, Berechnung, Zeichnung), Überwachungsfehler auf der Baustelle (mangelnde Kontrolle der Ausführung).
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