Ein Planungsring ist ein Zusammenschluss mehrerer Architekten, Ingenieure oder Fachplaner, die gemeinsam Projekte bearbeiten, ohne dabei eine eigene Rechtspersönlichkeit wie eine GmbH oder Partnerschaftsgesellschaft zu bilden.
Der Begriff „Planungsring“ wird in der Baupraxis häufig verwendet, wenn mehrere selbstständige Büros projektbezogen kooperieren. Ziel ist es, die fachliche Kompetenz zu bündeln und Bauherren ein umfassendes Leistungsspektrum aus einer Hand anzubieten.
Wesentliche Merkmale:
Abgrenzung:
Für Architekten und Ingenieure bietet ein Planungsring Vorteile: größere Projekte können gemeinsam akquiriert und umgesetzt werden, ohne dass ein dauerhaftes Unternehmen gegründet werden muss.
Gleichzeitig bestehen aber auch rechtliche und versicherungstechnische Risiken:
Daher ist es wichtig, vertraglich genau zu regeln, wer welche Leistungen übernimmt, und die Deckungssituation im Vorfeld mit dem Versicherer zu klären.
Drei Ingenieurbüros schließen sich zu einem Planungsring zusammen, um ein Krankenhausprojekt zu bearbeiten. Nach außen tritt der Zusammenschluss als einheitliches Planungsteam auf. Während der Bauausführung kommt es zu Fehlern in der Tragwerksplanung, die hohe Kosten verursachen. Der Bauherr nimmt den gesamten Planungsring in Anspruch. Da keine klare Abgrenzung im Vertrag geregelt war, haften die beteiligten Büros gesamtschuldnerisch. Die Berufshaftpflicht deckt nur die eigenen Leistungen, nicht jedoch die Fehler der Partner.
Nein. Er ist in der Regel nur ein vertraglicher Zusammenschluss ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Grundsätzlich jedes Mitglied für die eigenen Leistungen. Tritt der Planungsring als Einheit auf, kann gesamtschuldnerische Haftung entstehen.
Nicht automatisch. Jedes Mitglied benötigt eine eigene Berufshaftpflichtdeckung. Eine gemeinsame Absicherung muss ggf. separat vereinbart werden.
Die ARGE ist ein klar vertraglich geregelter Zusammenschluss mit typischerweise gesamtschuldnerischer Haftung. Der Planungsring ist häufig lockerer und weniger formal organisiert.
Wenn mehrere Fachrichtungen (z. B. Architektur, Tragwerksplanung, TGA) für ein Projekt benötigt werden, aber keine dauerhafte Gesellschaft gegründet werden soll.
👉 Wenn Du wissen möchtest, wie ein Planungsring rechtssicher organisiert wird und welche Versicherungslösungen dafür notwendig sind, beraten wir Dich gerne.