Bauversicherungsmakler Glossar

Prämie

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 29, 2025 2:34:20 PM

Definition

Die Prämie ist der vom Versicherungsnehmer an den Versicherer zu zahlende Beitrag für den vereinbarten Versicherungsschutz.

Erklärung / Hintergrund

Die Versicherungsprämie ist das Entgelt für das Risiko, das der Versicherer übernimmt. Ihre Höhe wird im Versicherungsvertrag festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art der Versicherung: Berufshaftpflicht, Bauleistungs- oder Objektversicherung.
  • Risikoprofil: Tätigkeitsbereiche, Unternehmensgröße, Schadenerfahrung.
  • Deckungssummen: Je höher die gewählte Versicherungssumme, desto höher die Prämie.
  • Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel die Prämie.
  • Schadenerfahrung: Schadenfreie Jahre können zu Rabatten führen.

Besonders für Architekten und Ingenieure gilt:
Die Prämienkalkulation der Berufshaftpflichtversicherung ist in der Regel direkt an den Honorarumsatz des Planungsbüros gekoppelt. Je höher das jährliche Auftragsvolumen, desto höher das Risiko möglicher Haftungsfälle – und desto höher fällt die Prämie aus. Das sorgt für eine faire Risikoverteilung zwischen kleinen Büros mit geringem Umsatz und großen Gesellschaften mit umfangreichen Projekten.

Die Prämie ist regelmäßig – meist jährlich, halbjährlich oder quartalsweise – fällig. Mit Zahlung der Prämie erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht auf Versicherungsschutz. Unterbleibt die Zahlung, kann der Versicherer leistungsfrei werden oder den Vertrag kündigen (§ 37 VVG).

Abgrenzung:

  • Nettoprämie: Reine Risikoprämie ohne Nebenkosten.
  • Bruttoprämie: Nettoprämie plus Versicherungssteuer und ggf. Verwaltungs- und Vertriebskosten.
  • Einmalprämie: Zahlung für einen festen Zeitraum, häufig bei kurzfristigen Objekt- oder Bauversicherungen.

Synonyme: Versicherungsbeitrag, Versicherungsentgelt.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Höhe der Prämie ein zentrales Entscheidungskriterium bei der Wahl ihrer Berufshaftpflicht oder Objektversicherung. Da sie in der Berufshaftpflichtversicherung in aller Regel an den Honorarumsatz gekoppelt ist, sollten Büros ihre Umsätze realistisch angeben. Eine zu niedrige Meldung kann zu Nachforderungen oder Problemen im Schadenfall führen. Umgekehrt profitieren kleinere Büros mit geringem Umsatz von niedrigeren Beiträgen.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro hat einen jährlichen Honorarumsatz von 500.000 Euro. Bei einer marktüblichen Prämienkalkulation von ca. 20 Promille ergibt sich eine Jahresprämie von etwa 10.000 Euro für die Berufshaftpflichtversicherung. Steigt der Umsatz auf 1 Mio. Euro, erhöht sich auch die Prämie entsprechend auf ca. 20.000 Euro.

Gut zu wissen: Bei steigenen Honorarumsätzen verhandeln engagierte Versicherungsmakler mit dem Versicherer die relativen Promillesätze zur Berechnung der Prämien herunter. Somit bleibt Dir mehr vom Honorar übrig.

FAQ

Wie oft ist die Prämie zu zahlen?

In der Regel jährlich. Je nach Vertrag sind auch halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungen möglich.

Was passiert, wenn ich die Prämie nicht zahle?

Der Versicherer kann den Vertrag kündigen oder im Schadenfall leistungsfrei sein.

Warum unterscheiden sich die Prämien zwischen den Versicherern?

Weil Risikomodelle, Kalkulationen und Einschätzungen zu Schadenwahrscheinlichkeit und -höhe variieren.

Lässt sich die Prämie reduzieren?

Ja, durch höhere Selbstbeteiligungen, Schadenfreiheit, präzise Tätigkeitsbeschreibung oder Bündelung mehrerer Versicherungen.

Ist die Prämie verhandelbar?

Teilweise – insbesondere bei größeren Büros oder längerer Schadenfreiheit kann der Versicherer individuelle Konditionen anbieten.

Verwandte Begriffe

  • Honorarumsatz
  • Deckungssumme
  • Selbstbeteiligung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Beitragsermittlung

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