Die Prämie ist der vom Versicherungsnehmer an den Versicherer zu zahlende Beitrag für den vereinbarten Versicherungsschutz.
Die Versicherungsprämie ist das Entgelt für das Risiko, das der Versicherer übernimmt. Ihre Höhe wird im Versicherungsvertrag festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Besonders für Architekten und Ingenieure gilt:
Die Prämienkalkulation der Berufshaftpflichtversicherung ist in der Regel direkt an den Honorarumsatz des Planungsbüros gekoppelt. Je höher das jährliche Auftragsvolumen, desto höher das Risiko möglicher Haftungsfälle – und desto höher fällt die Prämie aus. Das sorgt für eine faire Risikoverteilung zwischen kleinen Büros mit geringem Umsatz und großen Gesellschaften mit umfangreichen Projekten.
Die Prämie ist regelmäßig – meist jährlich, halbjährlich oder quartalsweise – fällig. Mit Zahlung der Prämie erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht auf Versicherungsschutz. Unterbleibt die Zahlung, kann der Versicherer leistungsfrei werden oder den Vertrag kündigen (§ 37 VVG).
Abgrenzung:
Synonyme: Versicherungsbeitrag, Versicherungsentgelt.
Für Architekten und Ingenieure ist die Höhe der Prämie ein zentrales Entscheidungskriterium bei der Wahl ihrer Berufshaftpflicht oder Objektversicherung. Da sie in der Berufshaftpflichtversicherung in aller Regel an den Honorarumsatz gekoppelt ist, sollten Büros ihre Umsätze realistisch angeben. Eine zu niedrige Meldung kann zu Nachforderungen oder Problemen im Schadenfall führen. Umgekehrt profitieren kleinere Büros mit geringem Umsatz von niedrigeren Beiträgen.
Ein Architekturbüro hat einen jährlichen Honorarumsatz von 500.000 Euro. Bei einer marktüblichen Prämienkalkulation von ca. 20 Promille ergibt sich eine Jahresprämie von etwa 10.000 Euro für die Berufshaftpflichtversicherung. Steigt der Umsatz auf 1 Mio. Euro, erhöht sich auch die Prämie entsprechend auf ca. 20.000 Euro.
Gut zu wissen: Bei steigenen Honorarumsätzen verhandeln engagierte Versicherungsmakler mit dem Versicherer die relativen Promillesätze zur Berechnung der Prämien herunter. Somit bleibt Dir mehr vom Honorar übrig.
In der Regel jährlich. Je nach Vertrag sind auch halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungen möglich.
Der Versicherer kann den Vertrag kündigen oder im Schadenfall leistungsfrei sein.
Weil Risikomodelle, Kalkulationen und Einschätzungen zu Schadenwahrscheinlichkeit und -höhe variieren.
Ja, durch höhere Selbstbeteiligungen, Schadenfreiheit, präzise Tätigkeitsbeschreibung oder Bündelung mehrerer Versicherungen.
Teilweise – insbesondere bei größeren Büros oder längerer Schadenfreiheit kann der Versicherer individuelle Konditionen anbieten.
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