Rechtsschutzgewährung bezeichnet die Pflicht des Versicherers in der Rechtsschutzversicherung, dem Versicherungsnehmer im versicherten Fall rechtlichen Beistand und Kostenschutz zu gewähren – insbesondere für Anwälte, Gerichte und notwendige Gutachter.
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Kostenversicherung. Ihre Hauptleistung besteht nicht in der Zahlung von Schadensersatz, sondern in der Übernahme von Rechtskosten.
Die Rechtsschutzgewährung umfasst:
Wichtig: Die Rechtsschutzgewährung ist auf den vereinbarten Versicherungsumfang begrenzt. Sie gilt nur für die versicherten Bereiche (z. B. Berufsrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz) und nicht für ausgeschlossene Streitigkeiten (z. B. vorsätzliche Delikte).
Abgrenzung:
Synonyme: Gewährung von Rechtsschutz, Deckungsgewährung in der Rechtsschutzversicherung.
Für Architekten und Ingenieure ist die Rechtsschutzgewährung wichtig, weil Konflikte über Honorar, Verträge oder Haftung regelmäßig vor Gericht landen.
Ein Architekt wird wegen einer angeblichen Pflichtverletzung verklagt. Er möchte sich anwaltlich verteidigen und beantragt bei seiner Rechtsschutzversicherung Deckung. Der Versicherer erteilt Rechtsschutzgewährung: Die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige werden übernommen.
Der Versicherer übernimmt im versicherten Fall die notwendigen Rechtskosten des Versicherungsnehmers.
Ja. Ohne vorherige Deckungsanfrage kann der Versicherer die Kostenübernahme verweigern.
Nein. Bei Vorsatzdelikten besteht kein Versicherungsschutz.
Ja, je nach Vertrag auch Mediationen oder außergerichtliche Anwaltskosten.
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