Bauversicherungsmakler Glossar

Sonstige allgemeine Ausschlüsse

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Sep 2, 2025 3:14:54 PM

Definition

Sonstige allgemeine Ausschlüsse sind Vertragsklauseln in Versicherungsbedingungen, die bestimmte Risiken oder Schäden generell vom Versicherungsschutz ausschließen – unabhängig vom versicherten Beruf oder Projekt.

Erklärung / Hintergrund

In jeder Haftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung gibt es Ausschlüsse, die klar definieren, welche Schäden nicht gedeckt sind. Neben den spezifischen Ausschlüssen (z. B. für Erfüllungsansprüche oder wissentliche Pflichtverletzungen) enthalten die Policen auch einen Block mit „sonstigen allgemeinen Ausschlüssen“.

Typische Beispiele solcher Ausschlüsse:

  • Vorsatz: vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nie versichert (§ 81 VVG).
  • Krieg, Aufruhr, Terror: Schäden durch kriegerische Ereignisse oder innere Unruhen sind ausgeschlossen.
  • Kernenergie/Radioaktivität: Schäden durch nukleare Strahlung oder Kernreaktionen.
  • Verschmutzung/Umweltrisiken: bestimmte Umweltschäden, wenn sie nicht durch eine Zusatzdeckung eingeschlossen sind.
  • Vertragsstrafen und Bußgelder: rein pönale Zahlungen sind nicht versicherbar.

Diese Ausschlüsse gelten branchenübergreifend und betreffen Architekten und Ingenieure genauso wie andere Berufsgruppen. Sie sind technischer Ausdruck der Unversicherbarkeit bestimmter Risiken.

Abgrenzung:

  • Allgemeine Ausschlüsse: gelten unabhängig von der Tätigkeit.
  • Besondere Ausschlüsse: beziehen sich auf spezielle Risiken eines Berufs (z. B. reine Nachbesserungskosten in der Berufshaftpflicht).
  • Deckung: alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Synonyme: generelle Ausschlüsse, allgemeine Risikoausschlüsse.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure sind sonstige allgemeine Ausschlüsse insofern wichtig, als dass sie absolute Grenzen des Versicherungsschutzes markieren. Kein Versicherer wird z. B. vorsätzlich verursachte Schäden oder Kriegsrisiken absichern.
Gerade bei internationalen Projekten oder innovativen Bauweisen sollten Sonderrisiken daher im Vorfeld mit dem Versicherer abgestimmt werden, um Klarheit über mögliche Deckungslücken zu schaffen.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro plant ein Projekt im Ausland. Während der Bauphase kommt es infolge politischer Unruhen zu Plünderungen und Schäden am Bauwerk. Da Krieg und Aufruhr zu den sonstigen allgemeinen Ausschlüssen zählen, besteht kein Versicherungsschutz für diese Schäden.

FAQ

Warum gibt es sonstige allgemeine Ausschlüsse?

Weil bestimmte Risiken unversicherbar oder nicht kalkulierbar sind. Sie würden die Solidität des Versicherungssystems gefährden.

Gelten diese Ausschlüsse bei allen Versicherern gleich?

Im Kern ja – Vorsatz, Krieg und Kernenergie sind nahezu immer ausgeschlossen. Unterschiede gibt es bei Details wie Umweltrisiken oder Cybergefahren.

Kann man sonstige allgemeine Ausschlüsse abdecken?

Teilweise. Einige Risiken lassen sich durch Zusatzpolicen versichern (z. B. Umweltrisiken, Cyber-Risiken). Andere, wie Vorsatz oder Krieg, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Sind Vertragsstrafen über die Berufshaftpflicht versichert?

Nein. Vertragsstrafen, Bußgelder und pönale Zahlungen gehören zu den typischen allgemeinen Ausschlüssen.

Verwandte Begriffe

  • Haftung
  • Versicherungssumme
  • Obliegenheiten
  • Sonderrisiken
  • Kumulrisiko

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