Sonstige Schäden sind Schadensarten, die nicht unter den klassischen Personenschaden fallen. Je nach Auslegung bezeichnet der Begriff entweder eine Restkategorie außerhalb von Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder er wird zusammenfassend für Sach- und Vermögensschäden genutzt.
In Versicherungsbedingungen und in der Fachliteratur wird der Begriff „sonstige Schäden“ nicht einheitlich verwendet:
Variante 1 – Enge Auslegung (Restkategorie):
Sonstige Schäden sind Fälle, die sich nicht klar den klassischen Kategorien zuordnen lassen. Beispiele sind:
Variante 2 – Weite Auslegung (Sammelbegriff):
In vielen Versicherungsbedingungen steht „sonstige Schäden“ als Oberbegriff für Sach- und Vermögensschäden zusammengefasst. Versicherer grenzen dann typischerweise ab in:
Welche Definition im konkreten Fall gilt, ergibt sich immer aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Vertrags.
Abgrenzung:
Synonyme: weitere Schäden, atypische Schäden, Sammelbegriff für Sach- und Vermögensschäden.
Für Architekten und Ingenieure ist es entscheidend, die verwendete Definition in ihrer Police zu kennen. Denn:
Ein Architekt übermittelt fehlerhafte BIM-Daten. Es entsteht kein klassischer Sachschaden, wohl aber eine Bauverzögerung mit Mehrkosten.
Weil Versicherer den Begriff unterschiedlich verwenden: teils als Restkategorie, teils als Sammelbegriff für alles außer Personenschäden.
Die Definition im Bedingungswerk ist maßgeblich. Nur so lässt sich feststellen, ob bestimmte Schäden gedeckt sind.
Nein. Gerade digitale oder immaterielle Schäden sind oft nur über Zusatzdeckungen abgedeckt.
Indem man in den AVB nachschaut: Häufig steht dort explizit „Personenschäden sowie sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)“.
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