Sowiesokosten sind Kosten, die auch ohne einen Planungs- oder Ausführungsfehler entstanden wären. Sie mindern deshalb den ersatzfähigen Schaden und werden bei der Schadensberechnung nicht als Schadensersatz berücksichtigt.
Im Bau- und Architektenrecht spielen Sowiesokosten eine wichtige Rolle bei der Ermittlung von Schadensersatzansprüchen. Wenn durch einen Fehler zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, ist zu prüfen, welche Kosten tatsächlich über das ohnehin notwendige Maß hinausgehen.
Beispiel: Ein Planungsfehler führt dazu, dass ein Bauteil abgerissen und neu errichtet werden muss. Die Kosten für den Neubau wären aber auch im fehlerfreien Bauablauf entstanden. Nur die zusätzlichen Kosten für Abriss, Verzögerung und erneute Ausführung sind ersatzfähig – nicht die „Sowiesokosten“ für den ohnehin geschuldeten Bau.
Gerichte betonen daher regelmäßig: Schadensersatz ist kein Mittel zur Bereicherung, sondern stellt nur die Mehrkosten durch den Fehler sicher.
Abgrenzung:
Synonyme: ohnehin entstandene Kosten, ohnehin aufzuwendende Kosten.
Für Architekten und Ingenieure ist die Unterscheidung von Sowiesokosten und ersatzfähigen Mehrkosten entscheidend. Im Haftungsfall reduziert sie die Höhe der Schadenssumme deutlich. Versicherer prüfen bei jeder Schadenregulierung, ob Forderungen des Bauherrn teilweise nur Sowiesokosten betreffen.
In der Berufshaftpflichtversicherung gilt: Sowiesokosten sind nicht gedeckt, da es sich nicht um einen Schaden, sondern um den normalen Aufwand zur Vertragserfüllung handelt.
Ein Architekt plant ein Dach falsch, sodass es nicht die erforderliche Neigung hat. Das Dach muss neu gebaut werden.
Weil sie auch bei ordnungsgemäßer Leistung angefallen wären und daher keinen „echten Schaden“ darstellen.
Der Auftraggeber. Der Auftragnehmer oder Planer muss nur für die darüber hinausgehenden Mehrkosten einstehen.
Nein. Sie gehören zum Erfüllungsrisiko und sind in Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen.
Durch Gegenüberstellung: Was hätte die Leistung bei ordnungsgemäßer Planung gekostet und was kostet sie nun aufgrund des Fehlers? Die Differenz ist der ersatzfähige Schaden.
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