Spätschäden sind Schäden, die erst längere Zeit nach Abschluss einer Bauleistung oder Planung erkennbar werden, obwohl ihre Ursache bereits während der Bauphase oder durch einen früheren Planungsfehler gesetzt wurde.
Im Bauwesen treten viele Schäden nicht sofort auf, sondern erst nach Jahren – etwa durch Materialermüdung, Feuchtigkeitseintritt oder verdeckte Planungsfehler. Diese werden als Spätschäden bezeichnet.
Sie sind rechtlich und versicherungstechnisch bedeutsam, weil sich die Frage stellt, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. In der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure gilt dabei in der Regel das Verstoßprinzip: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Pflichtverletzung (z. B. fehlerhafte Planung oder mangelhafte Bauüberwachung), nicht der Zeitpunkt, zu dem der Schaden sichtbar wird.
Für die Haftung bedeutet das:
Abgrenzung:
Synonyme: verdeckter Schaden, Spätfolge, verspätet auftretender Schaden.
Für Architekten und Ingenieure stellen Spätschäden ein erhebliches Risiko dar: Fehler in Planung oder Überwachung wirken oft erst nach Jahren, wenn Bauwerke genutzt werden. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung, die auch solche Fälle abdeckt (Nachhaftung, Verstoßprinzip), wären die finanziellen Folgen existenzgefährdend.
Ein Ingenieur plant die Abdichtung eines Tiefgaragenbodens fehlerhaft. Während der Bauabnahme ist der Mangel nicht erkennbar. Erst fünf Jahre später treten massive Feuchtigkeitsschäden auf. Obwohl der Fehler schon bei der Planung entstanden ist, haftet der Ingenieur – der Fall wird über seine Berufshaftpflichtversicherung abgewickelt, sofern der Planungszeitpunkt innerhalb der Versicherungsperiode lag.
Ja, sofern die Ursache während der Laufzeit der Berufshaftpflicht lag und das Verstoßprinzip gilt. Eine Nachhaftungsklausel ist jedoch wichtig, wenn der Vertrag endet.
In der Regel fünf Jahre nach Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). In Einzelfällen, z. B. bei arglistigem Verschweigen, gilt eine längere Frist.
Mangelfolgeschäden sind Schäden an anderen Rechtsgütern infolge eines Mangels. Spätschäden beziehen sich auf den Zeitpunkt des Schadenseintritts, der oft erst lange nach Fertigstellung liegt.
Durch Berufshaftpflichtverträge mit ausreichend langer Nachhaftung und klarer Definition des Versicherungsfalls nach Verstoßprinzip.
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