Im rechtlichen und versicherungstechnischen Kontext bezeichnet der Begriff „Termine“ festgelegte Zeitpunkte, bis zu denen bestimmte Handlungen vorzunehmen oder Pflichten zu erfüllen sind.
Termine spielen im Bau- und Versicherungswesen eine zentrale Rolle, da sie Fristen strukturieren und die Rechtssicherheit gewährleisten.
Typische Anwendungsbereiche:
Termine sind rechtlich bindend. Werden sie nicht eingehalten, drohen rechtliche Konsequenzen wie:
Abgrenzung:
Synonyme: Zeitpunkt, Fälligkeit, Stichtag.
Für Architekten und Ingenieure ist die Einhaltung von Terminen ein wesentlicher Bestandteil der Berufspflichten. Verspätungen können zu erheblichen Vermögensschäden für Bauherren führen (z. B. Nutzungsausfall, Mietausfälle) und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Auch in der Berufshaftpflichtversicherung sind Termine entscheidend: Verspätete Schadenmeldungen oder nicht eingehaltene Anzeigepflichten können den Versicherungsschutz gefährden.
Ein Architekt verpflichtet sich vertraglich, die Ausführungsplanung bis zum 30. September abzugeben. Er liefert jedoch erst am 15. Oktober. Dadurch verzögert sich die Ausschreibung, und der Bauherr erleidet Mietausfälle. Da der Architekt den Termin schuldhaft versäumt hat, macht der Bauherr Schadensersatz geltend.
Es kann zu Verzug kommen. Der Auftraggeber hat dann Anspruch auf Schadensersatz oder kann Vertragsstrafen geltend machen.
Ja. Beispielsweise müssen Schäden oft binnen einer Woche gemeldet werden, Beiträge zu bestimmten Terminen gezahlt werden.
Ja. Terminverlängerungen oder Fristsetzungen müssen jedoch klar vereinbart und dokumentiert werden.
Ein Termin ist ein festgelegter Zeitpunkt, eine Frist bezeichnet einen Zeitraum bis zu diesem Termin.
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