Die UG (haftungsbeschränkt) ist die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Sie ist eine Sonderform der GmbH mit geringerem Mindestkapital (ab 1 €) und einer gesetzlichen Pflicht zur Rücklagenbildung (§ 5a GmbHG).
Die UG wurde 2008 eingeführt, um Gründern eine flexible Alternative zur GmbH zu ermöglichen. Sie eignet sich besonders für kleinere Unternehmen, Start-ups oder Dienstleister, die mit wenig Startkapital gründen wollen.
Wesentliche Merkmale:
Abgrenzung:
Synonyme: Mini-GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Für Architekten und Ingenieure ist die UG eine mögliche Gesellschaftsform, wenn sie die persönliche Haftung vermeiden, aber nicht sofort eine GmbH mit hohem Stammkapital gründen möchten.
Besonderheiten:
Ein Ingenieur gründet eine UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 1.000 €. Er schließt mehrere kleinere Planungsaufträge ab. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Nach einigen Jahren hat die UG Rücklagen von 25.000 € gebildet und wird in eine GmbH umgewandelt.
Nein, sie ist eine Sonderform der GmbH nach § 5a GmbHG.
Theoretisch reicht 1 €, praktisch sind höhere Beträge notwendig, um Gründungskosten und laufende Ausgaben zu decken.
Ja. Sobald 25.000 € Stammkapital erreicht sind, kann die UG zur GmbH umfirmieren.
Ja, aber nur auf das Gesellschaftsvermögen. Bei Pflichtverletzungen (z. B. Insolvenzverschleppung) haften Geschäftsführer persönlich.
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