Das Umwelthaftpflichtrisiko bezeichnet die Gefahr, für Schäden durch Umwelteinwirkungen – wie Boden-, Wasser- oder Luftverunreinigungen – zivilrechtlich haftbar gemacht zu werden.
Im Bau- und Planungswesen können Umweltschäden schnell entstehen, sei es durch Bauarbeiten, Maschinen oder Planungsfehler. Das Umwelthaftpflichtrisiko beschreibt dabei das Risiko, dass Dritte Schadensersatzansprüche stellen, weil ihre Rechtsgüter durch Umweltbeeinträchtigungen verletzt wurden.
Rechtlicher Rahmen:
Typische Risiken für Architekten und Ingenieure:
Abgrenzung:
Synonyme: Umweltrisiko, Haftungsrisiko durch Umweltschäden.
Für Architekten und Ingenieure ist das Umwelthaftpflichtrisiko ein zentrales Thema, da schon kleine Fehler enorme Kosten verursachen können.
Daher sollte das Umwelthaftpflichtrisiko über die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sein – entweder als integrierte Umweltdeckung oder über eine separate Umwelthaftpflichtversicherung.
Ein Ingenieurbüro plant eine Tankstelle. Aufgrund eines Planungsfehlers wird die Abdichtung des Tanklagers mangelhaft ausgeführt. Jahre später tritt Benzin ins Erdreich aus und gelangt ins Grundwasser. Der Betreiber wird haftbar gemacht und nimmt das Ingenieurbüro in Anspruch. Hier realisiert sich das Umwelthaftpflichtrisiko – die Versicherung des Ingenieurbüros muss für die Sanierungskosten eintreten.
Grundsätzlich jeder, der eine umweltgefährdende Anlage betreibt oder im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Umweltschäden verursachen kann.
Nein. Viele Standardpolicen enthalten nur eingeschränkte Umweltdeckung, oft mit Sublimit. Für Projekte mit erhöhtem Risiko ist eine spezielle Umwelthaftpflichtversicherung notwendig.
Ja. Nach dem Umwelthaftungsgesetz gilt Gefährdungshaftung: Schon der Betrieb einer Anlage kann zur Haftung führen, auch wenn kein Verschulden vorliegt.
Das Umwelthaftpflichtrisiko bezieht sich auf Ansprüche Dritter. Das Umweltschadenrisiko umfasst auch die Sanierung eigener Umweltschäden an Biodiversität und Lebensräumen.
👉 Wenn Du wissen möchtest, ob Deine Berufshaftpflicht das Umwelthaftpflichtrisiko ausreichend abdeckt oder Du eine Erhöhung des Sublimits wünschst, beraten wir Dich gerne.