Das Umweltrisiko bezeichnet die Gefahr von Schäden an Menschen, Sachen oder der Natur, die durch Umwelteinwirkungen wie Luft-, Boden- oder Gewässerverunreinigungen entstehen können – einschließlich der daraus folgenden Haftungsansprüche.
Im Bau- und Planungswesen sind Umweltrisiken besonders relevant. Sie entstehen u. a. durch:
Das Risiko besteht darin, dass Bauherren, Planer oder ausführende Unternehmen für Umweltschäden haftbar gemacht werden. Dabei greifen verschiedene Rechtsgrundlagen:
Abgrenzung:
Synonyme: Umwelthaftungsrisiko, Risiko von Umweltschäden, ökologisches Risiko.
Für Architekten und Ingenieure ist das Umweltrisiko zentral, weil schon kleine Fehler große Folgen haben können:
Versicherer begrenzen das Umweltrisiko häufig durch Sublimite oder Ausschlüsse. Deshalb ist es wichtig, die eigene Berufshaftpflichtpolice zu prüfen und bei Projekten mit hohen Umweltrisiken Zusatzdeckungen abzuschließen.
Bei der Planung einer Baustelleneinrichtung wird ein provisorisches Tanklager nicht ausreichend gesichert. Durch eine Leckage gelangt Diesel ins Erdreich und verunreinigt das Grundwasser. Die Sanierungskosten belaufen sich auf 800.000 €. Dieser Fall zeigt, wie gravierend sich ein Umweltrisiko realisieren kann.
Alle Gefahren, die durch Umwelteinwirkungen entstehen können – von Boden- und Grundwasserschäden bis hin zu Beeinträchtigungen geschützter Arten und Lebensräume.
Ja, wenn Planungs- oder Überwachungsfehler zu einem Umweltschaden führen. Die Haftung kann bis ins Privatvermögen reichen, wenn keine Versicherung besteht.
Nein. Standardpolicen enthalten nur begrenzte Umweltdeckung. Für größere Bauvorhaben sind spezielle Umwelt- oder Projektversicherungen sinnvoll.
Durch sorgfältige Planung, Einsatz geprüfter Materialien, Einhaltung aller Vorschriften und – ergänzend – durch passenden Versicherungsschutz.
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